Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/42: Änderung der Waldverordnung · 27 Seiten

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ENTWURF vom 23.9.2015 für die Anhörung

2Unterstützt werden können insbesondere innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die im Sinne einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung die Datengrundlagen, die Absatz- und Verwertungsmöglichkeiten oder die Ressourceneffizienz verbessern, sowie die Öffentlichkeitsarbeit.

3Informationen, die im Zusammenhang mit unterstützten Tätigkeiten stehen, sind dem BAFU auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

Abs. 1: Die Holzwirtschaft untersteht wie jede andere wirtschaftliche Tätigkeit dem Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit nach Art. 27 BV. Daraus folgt, dass der Staat grundsätzlich nicht direkt in den Markt eingreifen darf. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, beschränkt sich die Holzförderung des Bundes nach Art. 34a WaG deshalb auf den vorwettbewerblichen und überbetrieblichen Bereich19.

Abs. 2: Die Umsetzung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsprojekten ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen sowie der Wald- und Holzwirtschaft20. Basierend auf einer Ressourcenpolitik Holz des Bundes, welche mit der Waldpolitik des Bundesrates abgestimmt ist, erfolgt die Umsetzung mit dem Förderungsinstrument Aktionsplan Holz, der seit 2009 erfolgreich betrieben wird. Innovative Beispiele sind unter anderem Anpassungen der Anforderungen bezüglich Brandsicherheit, Schallschutz und Holzschutz. In der Phase für die Jahre 2013 bis 2016 sind sechs Schwerpunkte21 festgelegt, zu welchen innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte unterstützt werden. Verarbeitetes Holz aus dem Schweizer Wald leistet durch seinen geringen Anteil an grauer Energie und Treibhausgasemissionen wichtige Beiträge zu den politischen Zielen des Bundes, namentlich in der Klima- und Energiepolitik, der Grünen Wirtschaft (Cleantech, Kreislaufwirtschaft) und beim verdichteten Bauen.

Mit dem Bezug zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung wird angesprochen, dass die Holznutzung eine Voraussetzung ist für die Sicherstellung der Waldleistungen. Dazu muss der Absatz von Holz gewährleistet sein. Für einen verstärkten Absatz des Rohstoffes Holz ist wiederum eine geschlossene Wertschöpfungskette eine unabdingbare Basis. Nach einer gemeinsam mit der Branche durchgeführten Analyse der Situation in der Schweiz22 hat das BAFU wichtige Lücken in der Wertschöpfungskette identifiziert; diese sollen nun gemeinsam mit der Branche in den nächsten Jahren geschlossen werden.

Abs. 3: Ergebnisse und Erkenntnisse aus unterstützten Projekten gemäss Abs. 2 müssen dem BAFU auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden. Nur so ist das BAFU in der Lage, die neuen Ergebnisse und Erkenntnisse weiterzuverbreiten sowie die Ressourcenpolitik Holz und den Aktionsplan Holz weiterzuentwickeln.

Artikel 40

Art. 40 Abs. 3

Der durch Verfügung gewährte Beitrag an die Kosten von Projekten, die durch ausserordentliche Naturereignisse ausgelöst werden, beträgt höchstens 40 Prozent und richtet sich nach Absatz 1 Buchstaben a, c und d.

19 BBl 2014 4935

20 BBl 2014 4935

21 Schwerpunkte Aktionsplan Holz, abrufbar unter www.bafu.admin.ch/aktionsplan-holz > Schwerpunkte

22 Analyse und Synthese der Wertschöpfungskette (WSK) Wald und Holz in der Schweiz (2014). bwc management consulting GmbH und Fachhochschule Hochschule für Agrar-, Forst-und Lebensmittelwissenschaften HAFL