Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/48: Revision des Wasserrechtsgesetzes: Wasserzinsregelung nach 2019 · 35 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht

Gewinnen auf der Wasserkraftnutzung beteiligt worden. Es sei deshalb nur folgerichtig, dass in der heutigen Situation mit tiefen Strompreisen eine Senkung der Wasserzinsen möglich sein müsse.

CVP, SP, FDP, Grüne, CSPO, SPO, GLP, BDP GR und BDP GL lehnen die vorgeschlagene Übergangslösung ab. Gemäss CVP und SP müsse die heutige Regelung bis zum Inkrafttreten eines neuen Marktmodells erhalten bleiben. Aus Sicht der FDP sollte eine allfällige Reduktion des Wasserzinses viel eher als Druckmittel benutzt werden, damit die Verhandlungen zur Flexibilisierung des Wasserzinses rascher voranschreiten. Würden die Gespräche zwischen den betroffenen Standortkantonen/-gemeinden, den Stromproduzenten und der Verwaltung weiterhin zu keiner Kompromisslösung führen, müsse der maximale Wasserzins spätestens ab 2023 auf 80 Fr./kWbr gesenkt werden. Für die CVP sei eine Koordination der Regelung zu den Wasserzinsen mit dem neuen Strommarktmodell zielgerichteter als eine vorgezogene, punktuelle Anpassung der Wasserzinsen. Weiter gelte es die neue Marktprämie zuerst einzuführen und Erfahrungen zu sammeln, bevor bereits weiterführende Massnahmen beschlossen würden. Auch sei sie der Meinung, dass ohne eine genaue Datengrundlage keine fundierte Entscheidung getroffen werden könne. Sollten die Unternehmen eine Unterstützung benötigen, müssten sie selber für Transparenz sorgen und ihre betriebswirtschaftliche Situation genau belegen.

Die Senkung des Wasserzinsmaximums um fast einen Drittel würde bei den Kantonen, laut SP, zu hohen Ausfällen führen und nichts zur Problemlösung beitragen, im Gegenteil. In einigen Kantonen wie BE und VS werde ein Teil der Einnahmen aus dem Wasserzins zudem für Umweltmassnahmen (Revitalisierung der Gewässer) verwendet. Auch dieser Mittelumfang würde sich reduzieren mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Umwelt. Weiter sei es auch für sie nicht zielführend, in Unkenntnis des neuen Strommarktmodelles eine Übergangsregelung für die Wasserzinsen festzulegen. Wie zudem die ElCom aufzeige, sei aus ökonomischer Sicht eine weitere Förderung der Wasserkraft zusätzlich zur bereits beschlossenen Marktprämie nicht genügend begründet. Auch die SPO lehnt die Übergangslösung entschieden ab. Sie vertrete weiterhin die Position, dass bei Speicherkraftwerken ein Speicherzuschlag eingeführt werden müsste. Dieser Ansatz müsse in der nächsten Revision des WRG zwingend berücksichtigt werden.

Alternativvariante (nur für defizitäre Kraftwerke):

CVP, FDP, Grüne, GLP, SPO, BDP GR, BDP GL und CSPO lehnen die Alternativvariante ab.

Mit dem Vorschlag müsste eine relativ willkürlich festgelegte Diskriminierung in Kauf genommen werden. Auch sei völlig unklar, wie diese Lösung in der Praxis umzusetzen wäre. Unabhängig davon sei für die FDP unbestritten, dass der Vollzugsaufwand für eine so kurze Periode in keinem Verhältnis zum Nutzen dieser Massnahme stehe. Die GLP spricht sich für klare, verlässliche Rahmenbedingungen aus und lehnt eine Differenzierung zwischen notleidenden und nicht-notleidenden Kraftwerken ab. Sie würde es als falsch erachten, dass Kraftwerke, die aufgrund von Misswirtschaft oder Fehlinvestitionen in diese Kategorie geraten, mit tieferen Wasserzinsen belohnt würden. Die SPO lehnt die Alternativvariante ab. Die fehlende Transparenz der Kosten und Erlöse würde aufzeigen, dass Wasserkraftwerke nicht defizitär seien, zumal die Strompreise sich innert Jahresfrist um einen Rappen pro Kilowattstunde erholt hätten.

Flexibilisierung des Wasserzinses (mittel-/langfristige Lösung):

CVP, SVP, SP und CSPO fordern ein ganzheitliches Marktmodell, bevor ein neues Wasserzinsmodell diskutiert werden könne.

Die SP sei offen für eine Weiterentwicklung der Wasserzinsregelung, die im Interesse der Wasserkraft und des Berggebiets sei. Die Umwandlung des heutigen Maximalbeitrags in ein Modell, das einen angemessenen Minimalbeitrag plus eine Gewinnbeteiligung vorsieht, sei für die SP denkbar, solange sie nicht zu einer generellen Senkung der Wasserzinsen führe. Um jedoch die Diskussion über ein künftiges Modell überhaupt führen zu können, brauche es auch eine Gesamtsicht, die u.a. die Berücksichtigung der gesamten Systemdienstleistungen der Wasserkraft beinhaltet, und es brauche vor