Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/48: Revision des Wasserrechtsgesetzes: Wasserzinsregelung nach 2019 · 35 Seiten

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Die Gemeinden Anniviers, Ayent, Evolène, Goms, Martigny-Combe, Täsch, Trient und Turtmann-Unterems unterstützen die Stellungnahme der ACC.

Die Gemeinde Mels stellt keine Anträge, zeigt aber auf, dass sie von der Gesetzesvorlage besonders stark betroffen sei. Die Gemeinde Bagnes lehnt die gesamte Vorlage ab; das Thema könne erst zusammen mit dem neuen Marktmodell berücksichtigt werden.

[Art. 49 Abs. 1, 1bis und 2 erster Satz] Gebühren und Wasserzinse:

Die Stadt Lausanne spricht sich für den Vorschlag aus.

Die Gemeinden Saas-Grund, Oberems, Embd, Ernen, Evionnaz, Finhaut, Lostallo, Stalden, Salvan, und Vernayaz sowie die Region Stalden lehnen eine generelle Reduktion des Wasserzinsmaximums von derzeit 110 Fr./kWbr auf 80 Fr./kWbr entschieden ab. Diese Reduktion sei weder sachlich noch politisch gerechtfertigt.

Die Gemeinden Embd, Ernen und Stalden sowie die Region Stalden beantragen die bestehende Wasserzinsregelung entsprechend zu verlängern, bis das neue Strommarktmodell in Kraft trete. Die Gemeinden Champery, Finhaut, Lostallo, Salvan und Vernayaz teilen diese Meinung und verlangen, das Wasserzinsmaximum auf dem heutigen Wert zu belassen.

Alternativvariante (nur für defizitäre Kraftwerke):

Die Stadt Lausanne lehnt die Alternativvariante ab. Sie sei zu aufwändig.

Flexibilisierung des Wasserzinses (mittel-/langfristige Lösung):

Die Stadt Lausanne unterstützt ein flexibles Wasserzinssystem mit einem fixen und einem variablen Teil ab 2023. Ein solches System könne nicht ohne das neue Strommarktmodell in Kraft treten.

Die Gemeinde Embd lehnt jegliche Form der Flexibilisierung ab. Werde sie trotzdem eingeführt, habe der fixe Teil mindestens der Höhe der bisherigen 110 Fr./kWbr zu entsprechen. Die Gemeinden Embd und Lostallo sind dezidiert der Meinung, dass die Neuregelung der Wasserzinsen zeitlich und inhaltlich mit der parlamentarischen Erarbeitung des neuen Strommarktmodells koordiniert werden solle.

[Art. 50a] Ermässigung bei Gewährung von Investitionsbeiträgen:

Die Stadt Lausanne befürwortet die Vorlage. Die Gemeinde Lostallo lehnt den Vorschlag ab; er sei ein „Eigengoal“, weil er die Projekte für die Zukunft blockiere.

5.12. Weitere Vernehmlassungsteilnehmende

HKBB und FRC heissen den Vorschlag zur Wasserzinssenkung gut. Die Vereinigung der Oberwalliser Präfekten und Vizepräfekten lehnt den Vorschlag in aller Form ab und stellt klar, dass die Wasserzinsdiskussion nicht losgelöst vom der künftigen Strommarktform geführt werden könne. HKBB und Centre Patronal lehnen auch die Senkung der Wasserzinsen nur für notleidende Kraftwerke ab. Eine Flexibilisierung des Wasserzinses wird von HKBB, FRC und Centre Patronal begrüsst. Die HKBB fordert eine Gesamtbelastung (fixer + variabler Teil) maximal bei etwa 80 Fr./kWbr. Sie erachtet einen Strompreis von 80 Fr./kWbr als realistisches Szenario für die Zeit nach 2022.

BVGer, BGer und VKN verzichten auf eine Stellungnahme.

[Art. 49 Abs. 1, 1bis und 2 erster Satz] Gebühren und Wasserzinse:

HKBB und FRC heissen den Vorschlag gut.