Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/48: Revision des Wasserrechtsgesetzes: Wasserzinsregelung nach 2019 · 35 Seiten
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Die FER würde eine grundlegende Überarbeitung des Systems begrüssen, welche künftige risikoreiche Investitionen verhindern soll. Die Tatsache, dass Konsumenten gegenwärtig keine Wahl hätten und teure Energiepreise zahlen müssten, während auf dem Markt die Strompreise sinken, sei stossend. Dabei trete das Gemeinwesen sowohl als Produzent als auch als Nutzniesser des veralteten Wasserzinsregimes auf. All dies müsse mit einem neuen Finanzierungssystem korrigiert werden.
Über Instrumente wie jenes des Wasserzinses dürfe, laut CemSuisse, keine Strukturpolitik oder ein innerschweizerischer Finanzausgleich betrieben werden.
[Art. 50a] Ermässigung bei Gewährung von Investitionsbeiträgen: GGS und VSEI unterstützen den
Vorschlag.
[Art. 7] Bei internationalen Gewässern: Die GGS unterstützt den Vorschlag.
[Art. 51] Berechnung der Bruttoleistung: Die GGS unterstützt den Vorschlag.
5.8. Eingaben der Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen
Alle Stellungnehmenden sprechen sich gegen eine Senkung des Wasserzinses aus. Statt eine Übergangsregelung für drei Jahre zu schaffen, soll gemäss Pro Natura und WWF der aktuelle Stand vorderhand aufrechterhalten werden, bis die neue Strommarktordnung in Kraft trete. Pro Natura, WWF, SFV und SL fordern, dass die Grundlagen geschaffen werden, dass mindestens ein Teil des Wasserzinses dem Ressourcenschutz zugutekommt. Eine fallweise Wasserzinsreduktion nur für notleidende Kraftwerke bedingt laut WWF eine vorgängige, vollständige Datentransparenz zur wirtschaftlichen Situation der Anlagebetreiber sowie die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für dieselbe.
Die SGS schliesst sich der Stellungnahme der RKGK an.
[Art. 49 Abs. 1, 1bis und 2 erster Satz] Gebühren und Wasserzinse:
Pro Natura, EcoSwiss, WWF, SGS, Greenpeace, SFV und SL sprechen sich gegen eine Senkung des Wasserzinses aus. Die Wasserkraft bedürfe keiner zusätzlichen Entlastung. Eine darauf basierende Anpassung des Wasserzinses zu Gunsten einer finanziellen Entlastung der Stromkonzerne sei nicht nachvollziehbar. Wegen mangelnder Transparenz dürfe ohnehin vermutet werden, dass die Ersparnisse aus den tieferen Wasserzinsen nicht in die Sanierung der Wasserkraft fliessen würden. Sie dürften vielmehr der Unterstützung von Kernkraftwerken dienen, welche ihre Produktions- inkl. Entsorgungskosten nur zu einem geringen Teil am Markt erwirtschaften können. Hier würden dem Bund weitere Kosten drohen, welche nicht indirekt durch Entlastungen bei der Wasserkraft finanziert werden dürfen. Dies verfälsche die Kostenwahrheit. Greenpeace spricht sich auch aus den oben genannten Gründen gegen eine flächendeckende Förderung oder Entlastung der Wasserkraft aus. Der aktuelle Stand sei aufrechtzuerhalten, bis die neue Strommarktordnung in Kraft trete. Der Wasserzins diene gemäss SFV einzig ökonomischen Zielen und habe keinerlei ökologische Vorteile. Der SFV ergänzt, dass die heutigen gesetzlichen Vorgaben nur das Maximum des Wasserzinses festlegen. Die Kantone seien in keiner Weise verpflichtet, dieses Maximum auszuschöpfen. Somit bestehe eigentlich genügend Spielraum für individuelle Anpassungen des Wasserzinses. Statt eine Übergangsregelung für drei Jahre zu schaffen solle gemäss Pro Natura und WWF der aktuelle Stand vorderhand aufrechterhalten werden, bis die neue Strommarktordnung in Kraft trete. Dabei seien die Rahmenbedingungen für die Wasserkraft grundlegend zu betrachten. Für den SFV ist eine Übergangsregelung hinfällig.
Pro Natura, WWF, SFV und SL fordern, dass die Grundlagen geschaffen werden, dass mindestens ein Teil des Wasserzinses dem Ressourcenschutz zugutekommt. Die entsprechende Regelung für eine