Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/48: Revision des Wasserrechtsgesetzes: Wasserzinsregelung nach 2019 · 35 Seiten
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[Art. 49 Abs. 1, 1bis und 2 erster Satz] Gebühren und Wasserzinse:
SSH und FMV begrüssen aufgrund der in den letzten Jahren stark gefallenen Strommarktpreise die vorgeschlagene Übergangslösung mit einem reduzierten Wasserzins bis Ende 2022.
Aus der Sicht der SBB ist der Vorschlag ein erster Schritt auf dem Weg zu einer marktnahen Wasserzinsregelung. Für RADAG ist er ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch viel zu klein. Sie fordert eine Reduktion auf einen aus ihrer Sicht wirtschaftlich tragbaren Satz von 35 Fr./kWbr. Weiter merkt sie an, dass eine Reduktion auf 35 Fr./kWbr angesichts der fortgesetzten massiven Überabschöpfung in den kommenden zwei Jahren auch den Kantonen zugemutet werden könne, die aus der Überabschöpfung entsprechende Rücklagen für die Jahre 2020-2022 bilden sollten. Mit Blick auf die angestrebte Neuordnung des Wasserzinssystems ab 2022 sei ohnehin eine strukturelle Anpassung der kantonalen Finanzplanung erforderlich, die die Abhängigkeit von einem langfristig fixierten Wasserzinsaufkommen reduziere. Auch für Swisspower ist die vorgeschlagene Senkung ein Schritt in die richtige Richtung.
Um die Konkurrenzfähigkeit der Wasserkraft zu verbessern möchte der VPE den Wasserzins grundsätzlich an den Strompreis koppeln und schlägt vor, den Wasserzins neu maximal auf 72 Fr./kWbr festzusetzen. Weiter gibt er zu bedenken, dass die von den Betreibern geforderten weiteren Effizienzsteigerungen und Strukuroptimierungen sowie der Verzicht auf eine Eigenkapitalrendite i.d.R. auf dem Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen würden.
SWV, VSE, Axpo, Alpiq, Swisselectric, AEK onyx, SAK, KWZ, SN Energie AG, Repower, IWB, ewz, elektra, EKW, BKW, KWO, DSV, La Goule und groupe e lehnen den Vorschlag ab.
Eine dauerhafte und zukunftsfähige Regelung der Wasserzinsen müsse laut SWV, groupe e, KWZ, SN Energie AG, EKW, SAK, ewz, Elektra, DSV und La Goule die Lage der Wasserkraft am Markt jederzeit abbilden. Diesem Anspruch werde nur die sofortige Einführung eines flexiblen Wasserzinsmodells gerecht, das unabhängig von einem künftigen Marktmodell (Marktdesign) umgesetzt werden könne. Auch VSE, Swisselectric, AEK onyx, Axpo und Repower teilen diese Meinung. Der VSE erinnert in diesem Zusammenhang auch an die vom Parlament in der Frühjahrssession 2016 oppositionslos überwiesene Motion „Wasserzinsregelung nach 2019“ (14.3668), welche ebenfalls verlangt, dass die konkrete Lage der Wasserkraft bei der Regelung des Wasserzinses berücksichtigt werde. Eine temporäre Senkung des Wasserzinses auf 80 Fr./kWbr, d.h. auf das Niveau der Jahre 1997 bis 2010, bedeute zwar eine gewisse Entlastung für die finanziell stark angeschlagene Wasserkraft. Eine derartige Übergangsregelung vermöge jedoch die grundsätzliche Problematik eines fixen Wasserzinses nicht zu entschärfen, welche unabhängig von der effektiven Abgabehöhe der heutigen, marktabhängigen Lage keinesfalls gerecht werde. Ferner behebe sie auch den fundamentalen Mangel nicht, dass der Wasserzins in der Schweiz und den umliegenden Ländern unterschiedlich hoch bzw. inexistent sei, was wettbewerbsverzerrend wirke. Der VSE wehrt sich dagegen, mit einer Übergangsregelung, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen wird, die zwingend nötige Neuregelung auf die lange Bank zu schieben.
SWV, KWZ, SN Energie AG, Axpo, Alpiq, Swisselectric und AEK onyx sind der Meinung, dass allein mit einer Reduktion des Wasserzinsmaximums und der weiterhin vorgesehenen Finanzierung durch die Produzenten der Systemfehler für weitere Jahre fortgeschrieben würde. Mit Verweis auf das übergeordnete, allgemeine Interesse der Abgeltung der Ressource Wasser seien die Wasserzinsen (wie vor der Marktöffnung) von der Allgemeinheit zu finanzieren und nicht alleine den Produzenten anzulasten. Die konkrete Lage der Wasserkraft würde so nicht berücksichtigt. Weiter sei das Festhalten an einer fixen Abgabe bei schwankenden Marktpreisen systemfremd. Aus Sicht von IWB, Axpo und ewz wäre die vorgesehene Reduktion zu klein. Laut IWB mache sie lediglich die letzte Wasserzinserhöhung der WRG-Revision von 2010 rückgängig. Der im erläuternden Bericht vorgeschlagene Sockelbetrag einer flexiblen Wasserzinsregelung von 50 Fr./kWbr würde in der Übergangsregelung der aktuell schwierigen Situation der Wasserkraftwerke weit mehr gerecht. Auch die Axpo würde eine deutlich stärkere Reduktion des Wasserzinsmaximums in der Übergangsfrist beantragen. Obschon ihrer Meinung nach bei den gegenwärtigen Marktpreisen eine Senkung des Wasserzinsmaximums auf einen