Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/48: Revision des Wasserrechtsgesetzes: Wasserzinsregelung nach 2019 · 35 Seiten

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eine Stellungnahme abgegeben. Ca. 60% der Stellungnahmen stammen von den Kantonen und Gemeinden und ca. 12% aus der Elektrizitätswirtschaft.

Eingegangene Teilnehmende nach Kategorie Stellungnahmen Kantone (inkl. EnDK und RKGK)28

Politische Parteien11

Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete14

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft7

Kommissionen und Konferenzen2

Elektrizitätswirtschaft25

Industrie- und Dienstleistungswirtschaft8

Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen7

Organisationen der Bereiche Cleantech, erneuerbare Energien und Energieeffizienz4

Weitere energiepolitische und energietechnische Organisationen2

Gemeinden100

Weitere Vernehmlassungsteilnehmende7

Stellungnahmen insgesamt215

4. Zusammenfassung der Kernthemen

Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die vorgeschlagene Variante des Bundesrates nicht mehrheitsfähig ist. Die im erläuternden Bericht skizzierte Flexibilisierung des Wasserzinses wurde in den Grundzügen zwar begrüsst, aber insbesondere von den Bundesratsparteien als verfrüht angesehen. Die Mehrheit der Kantone und Gemeinden war der Meinung, dass nicht der Wasserzins, sondern vielmehr politische und unternehmerische Fehlentscheide für allfällige Defizite der Betreiber verantwortlich seien. Der Grossteil der Strombranche war der Ansicht, dass allein mit einer Reduktion des Wasserzinsmaximums und der weiterhin vorgesehenen Finanzierung durch die Produzenten der Systemfehler für weitere Jahre fortgeschrieben würde. Die Kosten für den Wasserzins konnten in Monopolzeiten auf den Verbraucher gewälzt werden, was mit der Teilmarktöffnung nicht mehr allen Wasserkraftproduzenten möglich sei. Hingegen unterstützte die Branche die sofortige Einführung einer flexiblen Wasserzinsregelung. Die im erläuternden Bericht skizzierte Variante einer Herabsetzung nur für defizitäre Kraftwerke wurde weitgehend abgelehnt, zumal ihr Vollzug diskriminierend, komplex und aufwändig gewesen wäre.

Ebenfalls mehrheitlich kritisiert wurde die starre Befristung der Regelung auf drei Jahre. Es solle stattdessen zugewartet werden, wie die künftigen Rahmenbedingungen, z.B. mit einem geänderten Marktdesign, aussehen.

[Art. 49 Abs. 1, 1bis und 2 erster Satz] Gebühren und Wasserzinse:

Die vorgeschlagene Reduktion in einer Übergangsphase wurde von den Stellungnehmenden am häufigsten kommentiert und dabei von fast allen abgelehnt. Die Wasserzinszahler fordern i.d.R. eine sofortige Flexibilisierung mit einer Finanzierung des fixen Anteils durch die Allgemeinheit und/oder einen markant tieferen Wasserzins. Die Wasserzinsempfänger hingegen fordern das Abwarten der Inkraftsetzung des noch auszuarbeitenden Marktmodells und sind mehrheitlich der Meinung, dass nicht sie, sondern politische und unternehmerische Fehlentscheide für allfällige Defizite der Betreiber verantwortlich sind.