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Vernehmlassung 2017/69: Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (Inkassohilfeverordnung, InkHV) · 31 Seiten

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Ergebnisbericht Inkassohilfeverordnung

Ref-Nr.: COO.2180.109.7.289385 / 232.1/2019/00002

Zusammenfassung

Das Vernehmlassungsverfahren fand vom 30. August bis zum 15. Dezember 2017 statt. Stellung genommen haben 25 Kantone, 4 Parteien und 29 Organisationen und weitere Teilnehmende. Insgesamt gingen 58 Stellungnahmen ein.

Die grosse Mehrheit der Teilnehmenden (23 Kantone, 3 Parteien und 13 Organisationen) äusserte sich positiv zum Vorentwurf der Inkassohilfeverordnung (InkHV). Die Einführung eines Rechtsrahmens auf Bundesebene mit vereinheitlichten Mindestanforderungen für die Leistungen der Inkassohilfe wurde vom SODK-Vorstand, von 15 Kantonen, 1 Partei und 6 Organisationen positiv beurteilt. Der SODK-Vorstand, 10 Kantone und 1 Organisation wiesen im Übrigen darauf hin, dass die mit der Verordnung angestrebte Professionalisierung und Stärkung der Inkassostellen zu einer Entlastung des Gemeinwesens beitragen werden, und zwar bei der Alimentenbevorschussung oder der Sozialhilfe. Der SODK-Vorstand, 11 Kantone und 6 Organisationen begrüssten insbesondere, dass die Inkassostellen von den Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen verlangen können, über Kapitalauszahlungen an Alimentenschuldner informiert zu werden.

Einzelne Bestimmungen riefen jedoch kritische Reaktionen hervor. In erster Linie waren dies Regelungen, welche nach Auffassung der Kantone ihre Organisationshoheit tangieren. Aus diesem Grund verlangten beispielsweise 9 Kantone die Streichung von Artikel 2 Absatz 3 zur Aufsicht über die Fachstellen, und 12 Kantone wehrten sich gegen die Pflicht, für die in Absatz 4 desselben Artikels vorgesehene angemessene Ausbildung im Bereich der Inkassohilfe zu sorgen. Die Bestimmungen zur Übernahme der Kosten im Zusammenhang mit der Inkassohilfe stiessen ebenfalls auf Widerspruch. Kritisiert wurden auch diejenigen Bestimmungen, welche die Effizienz der Inkassohilfe beeinträchtigen könnten. So insbesondere Artikel 4, in welchem die Unterhaltstitel aufgezählt werden, die Anspruch auf Inkassohilfe verleihen, sowie die Artikel 15 und 16, wo es um die Anrechnung der eingehenden Zahlungen geht. In beiden Fällen würden die Vorschläge des Bundesrates einzig die Tätigkeit der Inkassohilfestellen erschweren statt die Situation der unterhaltsberechtigten Person zu verbessern.

Bei der grenzüberschreitenden Inkassohilfe schliesslich verlangten der SODK-Vorstand, 12 Kantone und 1 Organisation, dass die kantonalen Stellen die Möglichkeit erhalten, diese Aufgabe an die Zentralbehörde internationale Alimentensachen zu delegieren.

1 Allgemeines

Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf der Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (Inkassohilfeverordnung, InkHV) dauerte vom 30. August bis zum 15. Dezember 2017. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.

Stellung genommen haben 25 Kantone, 4 Parteien und 29 Organisationen und weitere Teilnehmende. Insgesamt gingen damit 58 Stellungnahmen ein.1

7 Organisationen2 haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.

1 Die Stellungnahmen sind abrufbar unter: http://www.bj.admin.ch > Gesellschaft > Laufende Rechtsetzungsprojekte > Unterhalt des Kindes > Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens.

2 KKJPD, KOKES, SASSA Fachkonferenz Soziale Arbeit der FH Schweiz, Schweizerischer Gemeindeverband, SVR Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter, Travail.Suisse, Zürcher Fachhochschule