Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/10: Errichtung und Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) (Verordnungen [EU] 2017/2226 und [EU] 2017/2225) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 36 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 32Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.525802 / 316.1/2015/00001
Titel
Neu werden im Titel allgemein die Informationssysteme des SEM genannt, nicht nur die Visainformationssysteme; so ist auch das EES mit eingeschlossen.
Buchstabe a
Der neue Buchstabe a entspricht dem bisherigen Wortlaut von Artikel 120d AuG.
Buchstaben b und c
Durch die Einführung des EES und des Informationssystems im Zusammenhang mit dem NFP wird neu festgehalten, dass auch bei diesen beiden Informationssystemen das zweckwidrige Bearbeiten der Personendaten mit Busse bestraft wird.
4.Finanzielle und personelle Auswirkungen
4.1. Auswirkungen auf den Bund
4.1.1 Entwicklungs- und Betriebskosten auf EU-Ebene
Die Entwicklungskosten sowie die Betriebskosten für das erste Jahr werden über den Fonds für die innere Sicherheit, Teilinstrument Grenze (ISF-Grenze), finanziert.
Basierend auf einer durchgeführten Folgenabschätzung der Europäischen Kommission29 werden die Entwicklungskosten auf Stufe EU für EES auf 434,8 Millionen Euro geschätzt.
Die Betriebskosten für das erste Jahr werden auf 45,5 Millionen Euro geschätzt.
Beteiligung der Schweiz an den Entwicklungs- und Betriebskosten auf EU-Ebene via ISF-Grenze
Die Schweiz beteiligt sich indirekt an der Finanzierung des EES-Projekts über ihre Beteiligung am Fonds ISF-Grenze (unter Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung der Zusatzvereinbarung zur Beteiligung der Schweiz am ISF). Die Berechnung der Jahresbeiträge der Schweiz am Fonds ISF Grenze beruht auf dem in Artikel 11 Absatz 3 des SAA vorgesehenen Schengen-Schlüssels. Für dessen Festlegung wird der Anteil des jährlichen BIP der Schweiz an der Gesamtsumme der BIP aller am Fonds teilnehmenden Staaten bestimmt (beteiligte EU-Mitgliedstaaten plus assoziierte Staaten). Anschliessend wird dieser Index auf die jährliche Referenzsumme angewendet, die der Summe aller Mittel entspricht, die den teilnehmenden Staaten für das betreffende Jahr insgesamt zugewiesen werden.
Die Schweiz wird sich über die sieben Jahre Laufzeit des Fonds schätzungsweise mit durchschnittlich 20,6 Millionen Franken (18,7 Millionen Euro) pro Jahr daran beteiligen. Im Voranschlag 2018 sowie im Finanzplan 2019–2021 werden insgesamt 144 Millionen Franken für den Fonds eingestellt.
Beteiligung der Schweiz an den Entwicklungs- und Betriebskosten auf EU-Ebene
Die Schweiz muss einen jährlichen Finanzierungsbeitrag an das EES leisten, wie sie dies bereits für die anderen IT-Grosssysteme der Schengen/Dublin-Kooperation (VIS, SIS, Eurodac) tut. Diese Verpflichtung sowie die dazugehörige Berechnungsmethode sind ebenfalls im SAA.30
29 https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/securing-eu-borders/legaldocuments/docs/20160406/smart_borders_package_-_20160406_-_impact_assessment_-_part_2_en.pdf
32 Art. 11, RS 0.362.31