Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/10: Errichtung und Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) (Verordnungen [EU] 2017/2226 und [EU] 2017/2225) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 36 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.525802 / 316.1/2015/00001

4.1.3 Finanzierung der Kosten auf nationaler Ebene im Rahmen des Verpflichtungs-

kredits

Im Voranschlag 2018 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2019–2021 werden insgesamt 14.2 Millionen Franken für das Projekt Smart Borders eingestellt. Der Betrag war ursprünglich Bestandteil vom Verpflichtungskredit Schengen/Dublin II (VK II; 2012 - 2017) und ist nun neu Bestandteil des Verpflichtungskredits für die weitere Umsetzung von Schengen/Dublin im SEM für den Zeitraum 2018 – 2021 (VK III).

Aufgrund der Überarbeitung ihrer Systeme (Anpassung der Grenzkontroll- und Abfragesysteme) und der Infrastruktur an den Schengen-Aussengrenzen (bspw. e-Gates, Self-Service-Systeme) rechnet die EZV mit einem zusätzlichen Mittelbedarf. Die Höhe dieser Beträge kann derzeit nicht festgelegt werden, weshalb auch deren Finanzierung noch nicht beantragt werden konnte. Sobald die Projektplanung konkretisiert ist, wird das zuständige Departement dem Bundesrat die diesbezüglichen Kosten, finanziellen Verpflichtungen (Verpflichtungskredit) und Finanzierungsvorschläge (Voranschlagskredit) unterbreiten. Dabei ist auch der Entscheid des Bundesrats vom 8. November 2017 zu berücksichtigen, demnach das EFD (EZV) beauftragt ist, dem Bundesrat Varianten zur Anpassung der Organisation und Finanzierung der Grenzkontrollen an den Flughäfen zu unterbreiten, wobei insb. auch eine Abgeltung durch die Kantone zu prüfen ist.

4.1.4 Zuweisungen aus dem ISF-Grenze

Der ISF-Grenze, der Nachfolgefonds des Aussengrenzenfonds (AGF), wurde für den Zeitraum 2014–2020 geschaffen. Die Schweiz wird aus diesem Fonds über die gesamte Laufzeit hinweg Zuweisungen von rund 20 Millionen Franken erhalten (unter Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung der Zusatzvereinbarung zur Beteiligung der Schweiz am ISF ). Das nationale Projekt Smart Borders wird als ISF-Projekt geführt. Dies bedeutet, dass eine Förderung über den ISF-Grenze beantragt wird. Aus dem ISF-Grenze kann die Schweiz mit Fördermitteln in der Höhe von ca. 4,5 Millionen Euro gerechnet werden.

4.2. Auswirkungen auf die Kantone

Der Anschluss der Kantone ans EES und die damit verbundene Anpassung ihrer Grenzkontrollsysteme (ZH) und Abfragesysteme bringen Kosten mit sich, welche die Kantone zu tragen haben.

Auf die Standortkantone von Flughäfen können ausserdem Kosten für Infrastruktur (e-Gates, Self-Service-Systeme usw.), Anpassung operationeller Prozesse sowie Schulungen des Personals Aufwände zukommen.

5.Verhältnis zur Legislaturplanung

Die vorliegenden Änderungen sind nicht in der Legislaturplanung 2015–201931 angekündigt. Die Übernahme der Verordnung über das EES und die Anpassung des SGK können jedoch unter das Ziel Nr. 4 des genannten Programms fallen, wonach die Schweiz ihre politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur Europäischen Union erneuert und entwickelt.

Die integrierte Grenzverwaltung verfolgt die Ziele 13 und 14 des Bundesrats: Die Schweiz steuert die Migration und nutzt deren wirtschaftliches und soziales Potenzial; die Schweiz will

31 Botschaft über die Legislaturplanung 2015–2019 vom 27. Januar 2016, 16.016, BBl 2016 1105