Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/10: Errichtung und Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) (Verordnungen [EU] 2017/2226 und [EU] 2017/2225) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 36 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.525802 / 316.1/2015/00001

Automatisiertes Berechnungssystem: genaue Kenntnis der zulässigen Aufenthalts-

dauer

Das EES ermöglicht den Grenzkontrollbehörden und den Migrationsbehörden, mittels eines spezifischen Berechnungstools die zulässige Aufenthaltsdauer genau in Erfahrung zu bringen. Diese Dauer kann den betroffenen Reisenden mitgeteilt werden, damit sie darauf achten, die zulässige Aufenthaltsdauer nicht zu überschreiten.

Systematische und zuverlässige Identifikation von Personen, die die zulässige Aufent-

haltsdauer überschritten haben

Mit dem EES werden Personen, die den Schengen-Raum nicht bis zum Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer (das heisst 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen) verlassen haben, automatisch identifiziert. Die Migrations- und Polizeibehörden haben somit Zugang zu einer Liste der Drittstaatsangehörigen, die den Schengen-Raum hätten verlassen müssen, um diese Personen zu identifizieren und in ihren Herkunftsstaat wegzuweisen. Mit dieser Liste können die Behörden optimale Kontrollen in ihrem Hoheitsgebiet durchführen und irreguläre Migrantinnen und Migranten aufgreifen.

Erfassung von Einreiseverweigerungen

Wenn die Grenzkontrollbehörde einem Drittstaatsangehörigen an einer Aussengrenze die Einreise verweigert, wird diese Einreiseverweigerung ebenfalls im System erfasst.

Automatisierte Kontrolle (e-Gates und Self-Service-Systeme)

Alle Reisenden können eine automatisierte Grenzkontrolle durchlaufen, wenn sie über einen biometrischen Reisepass verfügen, sofern die Daten authentifiziert sind. Diese Möglichkeit besteht unabhängig davon, ob die betreffende Person im EES eingetragen werden muss oder nicht. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzkontrollbehörden (vgl. nArt. 8a–8c SGK). Die Bereitstellung von e-Gates und Self-Service-Systemen ist für die Schengen-Staaten fakultativ. Es ist den Grenzkontrollbehörden überlassen, diese elektronischen Hilfsmittel einzusetzen.

Verstärkung der inneren Sicherheit und Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität

Das EES bietet grundlegende Unterstützung bei der Bekämpfung krimineller Aktivitäten wie Menschenhandel, Menschenschmuggel oder Handel mit illegalen Produkten sowie bei der Bekämpfung terroristischer Organisationen und radikalisierter Personen.

Das EES soll zur Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten beitragen (z. B. durch Abgleich von Fingerabdruckspuren mit den im EES gespeicherten Fingerabdruckdaten). Der Überblick über die Bewegungen der im System erfassten Personen ergänzt die Informationen, die im Schengener Informationssystem (SIS) verfügbar sind. Aus diesem Grund wurde den entsprechenden Behörden sowie Europol zur Gefahrenabwehr und zu Strafverfolgungszwecken Zugriff auf das EES gewährt.

Analyse gestützt auf EES-Daten

Das EES kann wichtige Informationen für die Schengen-Politik und insbesondere die Visapolitik bereitstellen. Es liefert genaue Daten, anhand derer ermittelt werden kann, ob Personen einer bestimmten Staatsangehörigkeit ein besonderes Problem in Bezug auf die Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer darstellen, was sich auf die Visumpflicht für die Staats-