Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/45: Revision der Verordnung über die Banken und Sparkassen (BankV) (FinTech-Bewilligung) · 29 Seiten

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Revision der Bankenverordnung (BankV)

«FinTech-Bewilligung»

nicht absehbar sind. Der bisher verfolgte Ansatz ist deshalb nicht geschäftsspezifisch ausgestaltet, sondern soll möglichst vielen Geschäftsmodellen offen stehen und damit zukunftsoffen sein. Der Bundesrat hat 2017 eine Revision der BankV in Kraft gesetzt, mit der ein Innovationsraum geschaffen wurde, der es Startups sowie etablierten Instituten ermöglichen soll, ein innovatives Geschäftsmodell in einem beschränkten Rahmen zu erproben bevor der breite Markt anvisiert wird.37 Zudem wurde die Frist zur Entgegennahme von Geldern zu Abwicklungszwecken auf 60 Tage (statt der vorherigen Praxis von 7 Tagen) festgelegt. Die vorliegende Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zu der neuen, im BankG verankerten Bewilligungskategorie gemäss Beschluss des Parlaments vom Juni 2018, die erleichterte Bewilligungs- und Betriebsvoraussetzungen für Unternehmen mit Publikumseinlagen von maximal CHF 100 Mio. vorsieht.

3.2 Auswirkungen auf die Schweizer Volkswirtschaft

3.2.1 Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz und den Wettbewerb

3.2.1.1 Standortattraktivität

Die effiziente Allokation von Kapital und Risiken stellt eine zentrale Aufgabe der Finanzmärkte dar. Unmittelbar damit verbunden sind die Handlungsmöglichkeiten und somit letztendlich die Wohlfahrt einer Gesellschaft. Die vorgeschlagene Revision der BankV bietet einen flexiblen und attraktiven Rahmen für FinTech-affine Finanzinstitute und trägt damit zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Schweizer Finanzplatzes bei. Ein rasches Vorgehen ist hier essentiell, da dies Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen schafft. Mit ihren stabilen politischen Rahmenbedingungen, breitem Wissen im Banken- und Versicherungsbereich sowie steuerlich attraktiven Bedingungen verfügt die Schweiz insgesamt über günstige Standortfaktoren, um im FinTech-Bereich im internationalen Wettbewerb weiterhin eine führende Position einzunehmen. Gemäss einer Studie der Hochschule Luzern38 ist die Anzahl FinTech-Unternehmen in der Schweiz zwischen 2015 und 2017 um über einen Drittel auf rund 220 Unternehmen gewachsen. Die Schweiz rangiert gemäss dieser Studie auf den vordersten Plätzen in einem globalen Vergleich.

3.2.1.2 Wettbewerb und Angebot von Finanzdienstleistungen

Die bereits auf Gesetzesstufe angelegte Einführung der neuen Bewilligungskategorie für Personen nach Artikel 1b BankG führt zu einem Abbau der Markteintrittshürden für neue Anbieter. Damit einher geht eine Erhöhung der Wettbewerbsintensität für die Anbieter von Finanzmarktdienstleistungen. Um sich in diesem Umfeld des erhöhten Wettbewerbs zu behaupten, nimmt der Druck auf die einzelnen (neuen wie auch bestehenden) Institute zu, sich rasch an das sich ändernde Umfeld anzupassen. Es ist deshalb zu erwarten, dass sich die Preise der FinTech-Dienstleistungen nach unten bewegen. Dies ist zum einen auf die tieferen Kosten zur Einhaltung der Anforderungen zurückzuführen und zum anderen auf das erweiterte Angebot an Finanzdienstleistungen. Für interessierte Investoren (Unternehmen oder Privatpersonen) entstehen dadurch neue Investitions- und Anlagemöglichkeiten.

3.2.1.3 Stabilität und Kundenschutz

Das Einlagenvolumen für Unternehmen mit einer Bewilligung nach Artikel 1b BankG wurde aus Finanzstabilitätsgründen auf eine Höhe von CHF 100 Mio. begrenzt. Mit anderen Worten verhindert diese Beschränkung, dass ein FinTech-Unternehmen grösser als eine Bank der

37 Vgl. www.admin.ch  Dokumentation  Medienmitteilungen  Medienmitteilung des Bundesrats vom 5. Juli 2017

38 ANKENBRAND, DIETRICH, BIERI (2018): IFZ Fintech Studie - Fintech vom Hype zur Realität, Luzern (hiernach IFZ Fintech Studie 2018). 231.2 25/29