Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/49: Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung · 38 Seiten
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Die SP erachtet die Einführung eines Betreuungsurlaubs als notwendigen Schritt zur Stärkung der Solidarität zwischen den Personen, die sich einen solchen Urlaub leisten können und jenen, die das nicht können. Allerdings erachtet die SP die Vorlage als zu starr und zu realitätsfern. Der FDP zufolge soll sich die staatliche Intervention auf klar definierte Situationen beschränken und sich nur an Familien richten, die wirklich darauf angewiesen sind.
Die SVP stellt sich gegen die Betreuungsentschädigung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer könnten auch ohne staatliche Regelungen solidarische Lösungen finden. Es sei nicht der richtige Weg, betreuenden Angehörigen zu mehr Anerkennung zu verhelfen. Zudem würden immer mehr Leistungen in die EO gepackt.
Verbände der Wirtschaft SSV, SGB, Travail.Suisse, VPOD, VSAO, Unia, SBV, SBLV, VGB, Publica, VLSS, BPW
Switzerland, INSOS, H+, VSEI, SBK begrüssen die Betreuungsentschädigung, erachten die Massnahmen aber teilweise als zu minimalistisch. BPW Switzerland erachtet die Betreuungsentschädigung als pragmatische Lösung, welche die Belastung der Arbeitgebenden aufgrund von Arbeitsabsenzen von Mitarbeitenden klein hält. INSOS begrüsst die Vorlage, da sie den Verlust der Erwerbstätigkeit und ein Abrutschen in die Sozialhilfe verhindert. Travail.Suisse, weist darauf hin, dass Personen, die keine Erwerbstätigkeit haben oder in Ausbildung sind, von diesen Regelungen nicht profitieren.
Coop befürwortet die Vorlage nur unter dem Vorbehalt, dass den Unternehmen keine zusätzlichen Aufwände entstehen bzw. nur zu einer minimalen Belastung und die Regelung nicht zu einer Erhöhung der EO-Beiträge führt. Die BEKAG spricht sich für eine Betreuungsentschädigung unter qualifizierten Voraussetzungen aus, lehnt aber den langen Kündigungsschutz ab; sie weist die Vorlage aus Kostengründen ab und beantragt die Ausarbeitung einer weniger weitreichenden Vorlage. Die FMH erachtet den Kündigungsschutz in der Rahmenfrist von 18 Monaten als wichtig. Der Aargauische Ärzteverband ist nicht grundsätzlich dagegen, erachtet aber 14 Wochen für den Arbeitgeber als zu lange. Der VLSS erachtet den Vorschlag als angemessen. FER und Curaviva unterstützen die Massnahme, allerdings mit einigen Vorbehalten. Insbesondere kritisch beurteilt Curaviva die vorgesehene Finanzierung über die EO, würde eine Finanzierung durch Steuereinnahmen bevorzugen. mfe befürchtet wegen der Ausstellung von Arztzeugnissen einen Mehraufwand für Hausärztinnen und Hausärzte. Ausserdem erachtet mfe die Definition von nahestehenden Personen als zu breitgefasst und sieht ein Missbrauchsrisiko.
Gegen die Betreuungsentschädigung äussern sich der SAV, SGV, GastroSuisse, Hotelleriesuisse, cp, SBaumeisterV, Groupe Mutuel, CPIH, Handelskammer beider Basel, Wirt-
schaftskammer Baselland, Senesuisse, CCIG. Nach dem SAV, suissetec, Arbeitgeber
Banken, GastroSuisse, SBaumeisterV seien betriebliche Lösungen vorzuziehen. Gesetzliche Regelungen würden das Risiko mit sich bringen, dass freiwillige Leistungen nicht weitergeführt würden. Wegen des anstehenden Fachkräftemangels sollten Arbeitskräfte nicht dazu motiviert werden, bezahlt der Arbeit fern zu bleiben. Zudem bedrängten die zusätzlichen Lohnnebenkosten die Wettbewerbsfähigkeit der KMU. Der SGV, Arbeitgeber Banken, Forum PME weisen zudem auf die kaum lösbaren organisatorischen Probleme für KMU hin. Auch das KMU-Forum weist auf das Missbrauchsrisiko hin.
Senesuisse nennt mehrere Gründe, die gegen dieses Projekt sprechen, unter anderem werde damit ein Anreiz geschaffen, auf professionelles Personal zu verzichten, und die Familie für zuständig erklärt. Gemäss hotelleriesuisse sollen zuerst die Sozialwerke saniert werden; der Verein befürchtet hohe Lohnnebenkosten und lehnt deswegen die Vorlage ab. Groupe Mutuel sorgt sich um den Schutz der Gesundheitsdaten, die an den Arbeitgeber übermittelt werden müssen.
Durchführungsstellen, Organisationen und interessierte Kreise
Die KKAK weist darauf hin, dass die Ausgleichskassen für die Umsetzung zuständig sind, sollte sich der Gesetzgeber für die Einführung einer Betreuungsentschädigung entscheiden. Sie schlägt vor, dem Bundesrat die Kompetenz zu erteilen, das Verfahren zu regeln und die Voraussetzungen zu definieren. Die SODK/GDK begrüsst die Stossrichtung der Vorlage und insbesondere den Betreuungsurlaub für Eltern von schwer kranken oder verunfallten Kindern.