Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/49: Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung · 38 Seiten
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1. Ausgangslage
In Umsetzung des Berichtes des Bundesrates «Aktionsplan zur Unterstützung und Entlastung betreuender und pflegender Angehöriger» vom 5. Dezember 2014 hat der Bundesrat am 1. Februar 2017 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, gemeinsam mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, welche die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung verbessern soll.
Am 27. Juni 2018 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf mit dem erläuternden Bericht und der dazugehörigen Regulierungsfolgenabschätzung. Die Vernehmlassung dauerte bis am 16. November 2018.
Der Vorentwurf enthält folgende Massnahmen:
Kurzzeitige Arbeitsabwesenheiten: Einführung einer Bestimmung, welche den Kurzurlaub
für die Betreuung von kranken oder verunfallten verwandten sowie nahestehenden Personen von bis zu 3 Tagen regelt (OR 329g).
Entschädigter Betreuungsurlaub für Eltern, die ein wegen Krankheit oder Unfall gesund-
heitlich schwer beeinträchtigtes Kind betreuen: Eltern, die ihr schwer beeinträchtigtes Kind betreuen, sollen während 18 Monaten 14 Wochen Urlaub beziehen können (Anpassung des Obligationenrechts), der über die Erwerbsersatzordnung (EOG) finanziert wird. Gleichzeitig soll im Obligationenrecht ein Schutz vor Kündigung während des Urlaubs geregelt werden.
Betreuungsgutschriften der AHV: Nach geltendem Recht kann ein Anspruch auf Betreu-
ungsgutschriften gewährt werden, wenn die zu betreuende Person Anspruch auf eine mittlere Hilflosenentschädigung der AHV, der IV, der Militärversicherung oder der obligatorischen Unfallversicherung hat. Der Anspruch auf Betreuungsgutschriften soll gemäss Vorentwurf neu bereits bei leichter Hilflosigkeit gewährt werden. Neu soll auch die Betreuung von Partnern in Lebensgemeinschaften zur Anrechnung von Betreuungsgutschriften berechtigen.
Die Kantone sowie die Konferenz der Kantonsregierungen, die politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere interessierten Kreise wurden zur Stellungnahme eingeladen.
2. Stellungnahmen
Insgesamt gingen 139 Stellungnahmen ein. Die grösste Kategorie bilden die 71 spontan eingegangenen Stellungnahmen. Es handelt sich dabei um Organisationen aus den Bereichen Wirtschaft, Gesundheit und Soziales sowie Gleichstellung von Mann und Frau, wie auch von Organisationen im Dienste von Menschen mit Behinderung(en).
Tabelle 1: Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen Kategorien der Adressaten Eingeladen Anzahl Stellungnahmen Kantone 2626
Politische Parteien 137
Gesamtschweiz. Verbände Gemeinden, etc. 31
Gesamtschweiz. Verbände Wirtschaft 85
Interessierte Kreise 5829
Spontan eingegangene Stellungnahmen71
Total 108139
Die GDK und SODK haben eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht.