Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/49: Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung · 38 Seiten
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allem die Anerkennung der Problematik in Zusammenhang mit erwerbstätigen pflegenden Angehörigen. Auf der einen Seite werden die bessere Rechtssicherheit und die Ausweitung auf nahestehende Personen ohne gesetzliche Unterhaltspflicht genannt, auf der anderen Seite wird angeführt, dass freiwilligen und privaten Lösungen der Vorzug gegenüber bundesrechtlichen Bestimmungen zu geben sei.
Die FDP stimmt der Einführung eines Kurzurlaubs zu, hält den Rahmen der neuen Bestimmung aber für zu weit gefasst. Der Urlaub sei auf die Kernfamilie zu beschränken und solle nicht unbegrenzt erneuert werden können. Ausserdem müsse in allen Fällen weiterhin ein Arztzeugnis vorgelegt werden. Auch die GLP spricht sich für eine restriktivere Lösung aus. Für GLP soll eine Ausweitung der Urlaubsansprüche für die Angehörigenbetreuung ermöglichen, den Angehörigen die nötige Sorge und Pflege zukommen zu lassen, ohne Abwesenheiten zuzulassen, die eher der Bequemlichkeit – «der Arbeitgeber trägt ja die Kosten» – als dem sachlich Gebotenen geschuldet sind. Zur Verbesserung der Rechtssicherheit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind die GLP einverstanden, dass kurzzeitige Arbeitsabwesenheiten gesetzlich geregelt werden sollen. Die vorgeschlagene Maximalmaldauer von drei Tagen pro Ereignis erscheint aber eher zu lang. Zum einen wird dabei zu wenig berücksichtigt, dass der Kreis der betreuten Angehörigen ausgeweitet wird, und zum anderen bleiben die Lebensumstände der Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ausser Acht (Voll- oder Teilzeiterwerbstätigkeit, Flexibilität der Arbeitszeitgestaltung, Unterstützung durch andere Angehörige etc.).
Dachverbände und weitere Verbände und Organisationen der Wirtschaft BPW Switzerland, INSOS, Publica, Curaviva, Travail.Suisse, Unia, SGB, SSV, VGB,
VSAO, VPOD, SBK und SMCF begrüssen den vorgeschlagenen bezahlten Urlaub. Angeführt werden insbesondere die Erweiterung des Personenkreises, die Unabhängigkeit vom Jahreskontingent gemäss Artikel 324a OR und die daraus resultierende Rechtssicherheit. Der SSV fordert indes eine Abklärung der Kostenfolgen für die Städte und Gemeinden. SSV und SGB regen an, dass die für kranke oder verunfallte Kinder gemachten Verbesserungen auch auf unterstützungsbedürftige Personen im Erwachsenenalter erweitert werden.
H+ akzeptiert den Grundsatz des Urlaubs, fordert jedoch eine klare Abgrenzung des Personenkreises und eine Begrenzung auf die engsten Familienangehörigen. Auch gemäss VSEI sollte der Urlaub auf Verwandte und klar definierte Angehörige begrenzt sein. Aargauischer Ärzteverband, FMH, und VLSS akzeptieren den Urlaub, verlangen jedoch eine jährliche Obergrenze. mfe spricht sich für den Urlaub, jedoch gegen einen so grossen Personenkreis aus. Der Verband befürchtet eine Überbeanspruchung von Hausärztinnen und Hausärzten durch das Ausstellen der Arztzeugnisse, die Voraussetzung für den Urlaub sind.
Arbeitgeber Banken, BEKAG, SBV, CCIG, cp, CPIH, Coop, FER, KMU-Forum, Gastro-Suisse, Groupe Mutuel, hotelleriesuisse, senesuisse, suissetec, SAV, SGV und Wirtschaftskammer Baselland lehnen den Vorschlag ab. Die gesetzliche Regelung wird als unnötig erachtet, da das geltende Recht ausreiche (Arbeitgeber Banken, CCIG, CPIH, Coop, FER,
KMU-Forum, senesuisse, SAV, SGV, Wirtschaftskammer Baselland), oder in den GAV
entsprechende Bestimmungen vorgesehen seien (GastroSuisse). Individuelle Lösungen auf Firmenebene (CCIG, CPIH, KMU-Forum, Groupe Mutuel, SBV, SAV) oder im Rahmen gesamtarbeitsvertraglicher Lösungen (GastroSuisse) seien ausreichend und angemessener. Zudem böten zwei Drittel der Unternehmen bereits jetzt freiwillig einen bezahlten Urlaub an (BEKAG, KMU-Forum, senesuisse). Die geplante Ausweitung würde bei den Unternehmen und insbesondere bei den KMU zu einem Kostenanstieg und zu organisatorischen Schwierigkeiten bei der Überbrückung der Abwesenheiten führen (Coop, KMU-Forum, hotelleriesuisse, SBV, SGV). Es könne nicht Aufgabe des Arbeitgebers sein, die Betreuungsurlaube eines so grossen und viel zu offen formulierten Personenkreises zu finanzieren (cp, Wirtschaftskammer Baselland). Es bestehe Gefahr von Missbräuchen (Coop, GastroSuisse, hotelleriesuisse, Wirtschaftskammer Baselland), ausserdem könnten sich erwachsene Angehörige im Gegensatz zu Kindern selbst pflegen oder sich von Dritten pflegen lassen (SGV). Die Umsetzung für den Arbeitgeber wird als schwierig erachtet; dieser müsse feststellen, ob und wie lange Anspruch auf Urlaub bestehe (cp, CPIH).