Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/49: Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung · 38 Seiten

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Gemäss VASK sollte der IV-Assistenzbeitrag auch während des Kurzurlaubs einer Assistenzperson weiter ausgerichtet werden.

Kinderkrebs Schweiz und IG-Betr. Angehörige wünschen, dass für Erwachsene mit und Assistenzleistungen bei längeren Aufenthalten im Spital die HE weiterausgerichtet werde, weil damit häufig ein Teil der Lohnfortzahlung finanziert werden müsse.

4.4.4 Kohärentes Konzept der Angehörigenbetreuung

SRK, epi suisse und SBH regen an, dass der Bund ein kohärentes Konzept der Angehörigenbetreuung fördert. Darin soll die gesetzliche Gleichstellung aller Gruppen von Angehörigen berücksichtigt werden, die unterstützungsbedürftige Personen betreuen. insieme und Inclusion Handicap verlangen, dass in der Vorlage keine Unterschiede zwischen Eltern von behinderten Kindern und Eltern von erkrankten oder verunfallten Kindern gemacht werden soll. insieme verlangt weiter, dass die Bedürfnisse von Angehörigen, die Erwachsene mit geistigen Behinderungen betreuen, ebenfalls berücksichtigt werden. Für IGSK benötigen betreuende Angehörige auch Unterstützung in Form von Beratung in schwierigen Situationen. Für die IG-Betr. Angehörige sind Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit mit Betreuungs- und Pflegeaufgaben sind von hoher Bedeutung. Zur Entlastung der betreuenden und pflegenden Angehörigen brauche es deshalb ein durchdachtes und effizientes Zusammenspiel zwischen Erwerbstätigkeit und bedarfsgerechten, bezahlbaren und niederschwelligen Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialbereich. Gemäss Espace Proches Lausanne sollte die Betreuung durch pflegende Angehörige institutionell verankert werden. Pflegende Angehörigen sollten dahingehend unterstützt werden, dass sie regionale und nationale Vertretungsorgane bilden und auf Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zurückgreifen können. Das würde dazu beitragen, Erschöpfung und gesundheitliche Beeinträchtigungen bei pflegenden Angehörigen zu verhindern.

4.4.5 Kosten für familienergänzende Betreuung für Kinder mit Behinderungen

Die Organisationen HIKI, epi suisse, angelman und weitere Organisationen zeigen auf, dass bei Eltern mit einem Kind, welches ein Geburtsgebrechen hat und tagsüber medizinische Betreuung benötigt, ein Elternteil von der Erwerbstätigkeit situationsbedingt längere Zeit ausgeschlossen wird. Der Grund liegt darin, dass es an Plätzen in Kindertagesstätten mit medizinischer Betreuung mangelt. Liesse sich diese organisieren, könnten sich Eltern mit einem durchschnittlichen Haushalteinkommen die Kosten in der Höhe von über 400 Franken pro Tag für diese Betreuung nicht leisten. Aus diesem Grund möchten insieme, SRK, HIKI, epi suisse, intensiv-kids,, SBH, Kosek/ProRaris die Chancengleichheit bei der familienergänzenden Betreuung verbessern. Die Übernahme der behinderungsbedingten Mehrkosten der familienergänzenden Betreuung wäre dafür wichtig (so auch Procap, Kinderkrebs Schweiz; Entlastungsdienst Schweiz, Aargau-Solothurn und Zürich). Da zu Beginn des Lebens auch Kinder mit schwersten Behinderungen und hohem Überwachungsbedarf höchstens eine leichte Hilflosenentschädigung erhalten, wäre es wichtig, dass Kinder ab einer leichten Hilflosenentschädigung von der nachfolgend vorgeschlagenen Regelung profitieren könnten: Art. 8 IVG, Abs.3: Die Eingliederungsmassnahmen bestehen in: f. Der Übernahme der behinderungsbedingten Mehrkosten der familienexternen Betreuung bei Minderjährigen, die mindestens eine leichte Hilflosenentschädigung erhalten.

4.4.6 Andere Anliegen

AG möchte, dass die Abgaben der Einsatzbetriebe des Zivildiensts sowie die Einnahmen aus den Wehrpflichtersatz-abgaben direkt in den EO-Fonds und nicht wie bisher in die Allgemeine Bundeskasse fliessen.

Die SVP könnte sich vorstellen, mit Vergabe eines alljährlichen Preises an Unternehmen und Angestellte, die miteinander vorbildlich einvernehmliche Lösungen gefunden haben, einen positiven Anreiz zu schaffen.