Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/49: Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung · 38 Seiten

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Politische Parteien

Nach Ansicht der SP sollte die Höchstdauer der Entschädigung dem durchschnittlichen Assistenzbedarf von Kindern mit einer Krebserkrankung entsprechen, das heisst 48 Wochen betragen. Die Rahmenfrist sollte aber auf 24 Monate verlängert werden. Die GPS plädiert für eine längere Urlaubsdauer (bis zu 24 Wochen). Die FDP ist der Meinung, dass nur in möglichst wenigen Fällen die gesamten 14 Wochen bezogen werden sollten. Die 14 Wochen sollten nicht zur Norm werden. Für KMU wäre es schwierig, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer über mehrere Jahre hinweg immer wieder länger Zeit fehlen würde.

Verbände der Wirtschaft

Der SGB, VPOD und VGB plädieren für einen Betreuungsurlaub bis zu 26 Wochen (182 Taggelder) bzw. bis zu 52 Wochen (364 Taggelder), falls nur ein Elternteil die Obhut innehat. Ebenfalls in diese Richtung geht die Unia mit ihren vorgeschlagenen 26 Wochen pro Ereignis und erwerbstätigen Elternteil und 52 Wochen für Eltern mit der alleinigen Obhut. Von einer Rahmenfrist sei ausserdem abzusehen; der Anspruch sei pro Krankheitsfall festzulegen (oder 5 Jahre nach dem VPOD). Travail.Suisse plädiert für eine Dauer von bis zu 24 Wochen, je nach Alter des Kindes.

Pro Familia schlägt vor, die Möglichkeit einzuführen, nach Ablauf der 14 Wochen unbezahlten Urlaub von bis zu einem Jahr zu nehmen, und für Eltern von schwerkranken Kindern eine zusätzliche Entschädigung vorzusehen. Gemäss FER darf kein neuer Anspruch entstehen, wenn innerhalb der gleichen Familie ein zweites Kind schwer erkrankt.

Der VLSS erachtet die maximale Dauer von 14 Wochen als angemessen und aus volkswirtschaftlicher Sicht gerade noch als tragbar. Curaviva erachtet eine allzu lange Urlaubsdauer als eine Zumutung für die Betriebe und plädiert für eine Dauer von 10 Wochen innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten. Für GastroSuisse (insgesamt ablehnend) ist der Betreuungsurlaub und die Rahmenfrist zu lang; die Planungssicherheit der Unternehmen würde stark beeinträchtigt. Aus Sicht des Aargauischen Ärzteverbandes ist das limitierende Element die Zumutbarkeit für den Arbeitgeber. 14 Wochen erscheine aus Arbeitgebersicht zu lange. Zudem müsse eine Begrenzung eingeführt werden (1x/Jahr).

Durchführungsstellen, Organisationen und interessierte Kreise Von den Organisationen des Gesundheits- und Sozialbereichs sowie der Durchführung

gibt es folgende Äusserungen.

Die Lungenliga, die Krebsliga Schweiz, Krebsliga Kanton Zug, Bernische Krebsliga, Kin-

derkrebs Schweiz, Ligue valaisanne contre le cancer, Ligue vaudoise contre le cancer, Entlastungsdienst Schweiz, BE und ZH), Kosek/ProRaris, SPV, IGSK, Sa’ges, IG-Betr.

Angehörige sind der Ansicht, ein 14-wöchiger Urlaub reiche für die Betreuung eines schwerkranken Kindes nicht aus. In solchen Fällen sei ein Urlaub von bis zu 24 Wochen und damit mindestens die Hälfte des durchschnittlichen Pflege- und Betreuungsaufwands für ein Kind mit einer Krebserkrankung (wird vom Schweizer Kinderkrebsregister auf 48 Wochen geschätzt) vorzusehen. Für Careum Forschung und VFP sollte der 14-wöchige Urlaub nur ein Grundanspruch sein, der basierend auf einem Pflegegutachten flexibel und individuell erhöht werden kann. Für VASOS ist die Problematik nicht gelöst, wenn sich die Betreuung über die maximalen 14 Wochen hinaus weiterzieht. Für Spitex Schweiz/AVASAD ist die vorgeschlagene Dauer ein Kompromiss, der die verschiedenen Interessen vereint. Der FSP zufolge sollte der Urlaub während den ganzen 48 Wochen laufen, den die Eltern innerhalb der 24-monatigen Frist beziehen können. Aus Sicht von Gesundheitsförderung Schweiz deckt die Vorlage hauptsächlich Notfallsituationen ab. Für länger dauernde Betreuungsaufgaben für unterstützungsbedürftige Personen im Erwachsenenalter fehlen nach wie vor gesetzliche Regelungen für eine bessere Anerkennung der Angehörigenbetreuung.

Mehrere Organisationen für die Gleichstellung von Mann und Frau (EKF, NGONG, EFS,

SKF, SKG) erachten die Dauer von 14 Wochen als zu kurz. Sie beantragen einen individuellen Anspruch von 26 Wochen für jeden Elternteil, der bei Eltern mit alleiniger Obhut verdoppelt wird, soweit kein zweiter Elternteil den Anspruch geltend machen kann. alliance F wünscht, dass in Einzelfällen eine Verlängerung möglich ist.