Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/49: Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung · 38 Seiten

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VGB und VPOD regen an, dass die für kranke oder verunfallte Kinder gemachten Verbesserungen auch auf unterstützungsbedürftige Personen im Erwachsenenalter ausgeweitet werden.

Durchführungsstellen, Organisationen und interessierte Kreise Die Organisationen des Gesundheits- und Sozialwesens äussern sich wie folgt:

Alz-CH, Bernische Krebsliga, Cerebral, Croix-Rouge Vaudoise, IG Betreuende und pfle-

gende Angehörige, Careum Forschung, CORAASP, Entlastungsdienste Schweiz,

AG/SO, BE, ZH, Espace proches Lausanne, FSP, Haute Ecole de Santé Vaud, IGSK, Kin-

derkrebs Schweiz, kosek, Krebsliga Schweiz, Krebsliga Kanton Zug, Ligue valaisanne contre le cancer, Ligue vaudoise contre le cancer, Lungenliga Schweiz, MS, Oase, Pro

Familia, Pro Senectute, Sa’ges, SPV, SGPG, SRK, SRK, ZG, UniNE, VASK, VASOS, Verein Pro Aidants und VFP befürworten den vorgeschlagenen Urlaub.

Kind+Spital Lenzburg, Pro Single Schweiz, Spitex Schweiz/AVASAD sprechen sich

grundsätzlich für den Urlaub aus, äussern aber Vorbehalte. Der Spitex Schweiz/AVASAD zufolge muss sich der Urlaub auf Angehörige begrenzen, für die eine Unterhaltspflicht oder eine vergleichbare Pflicht besteht (Kinder, Eltern, Partner/in), und es muss eine jährliche Obergrenze geben. Pro Single Schweiz schlägt eine jährliche Obergrenze vor. ASPS spricht sich gegen den Urlaub aus.

Careum Forschung, SRK und VASOS regen an, dass die für kranke oder verunfallte Kinder gemachten Verbesserungen auch auf unterstützungsbedürftige Personen im Erwachsenenalter ausgeweitet werden.

Die Organisationen für die Gleichstellung von Frau und Mann äussern sich wie folgt: alliance F, EKF, EKFF, EFS, Frauenzentrale ZH, NGONG, SBLV, SKF und SKG begrüssen

den vorgeschlagenen Urlaub. Da die Angehörigenpflege vor allem von Frauen übernommen werde, seien ein stärkerer Einbezug der Männer und eine Entlastung der Frauen angezeigt. So könnten sich die Frauen besser in den Arbeitsmarkt integrieren. Die Kosten für die Unternehmen seien überdies gering (SKF).

Die Organisationen im Dienste von Menschen mit Behinderung(en) äussern sich wie folgt:

AGILE.CH, angelman, epi suisse, Inclusion Handicap, HIKI, insieme, intensiv-kids, Procap, Pro Infirmis, SBH und visoparents begrüssen den vorgeschlagenen Urlaub.

Inclusion Handicap und insieme regen an, dass die für kranke oder verunfallte Kinder vorgeschlagenen Verbesserungen auch auf unterstützungsbedürftige Personen im Erwachsenenalter ausgeweitet werden.

4.1.2 Dauer des Urlaubs Kantone

FR schlägt vor, den Urlaub in begründeten Fällen zu verlängern, beispielsweise für Alleinerziehende oder wenn die Anwesenheit medizinisch erforderlich ist.

Politische Parteien

BDP und CVP sind mit der vorgeschlagenen Dauer einverstanden. Nach Ansicht von SP und GPS sollte der Urlaub angesichts des umfangreichen und bisweilen komplexen Aufgabenspektrums und insbesondere der organisatorischen Komponente auf höchstens fünf Tage verlängert werden. Auch müsse jenen Fällen Rechnung getragen werden, in denen die Betreuung besonders schwer wiege, beispielsweise bei Alleinerziehenden. Andernfalls sollten zumindest Alleinerziehende oder Personen, die die Hauptpflege eines Elternteils oder einer angehörigen Person übernehmen, einen längeren Urlaub in Anspruch nehmen können (GPS).

Die GLP ist der Meinung, dass der Urlaub aufgrund des grossen Kreises an potenziell zu betreuenden Angehörigen und den Möglichkeiten, die Teilzeitarbeit und flexible Arbeitszeitge-