Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/49: Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung · 38 Seiten
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eine andere Formulierung vor. Der Bezug von einzelnen Tagen bzw. die Möglichkeit einer Pensumreduktion ist auch für andere Organisationen wünschenswert (Entlastungsdienst
Schweiz, ZH, Kosek/ProRaris, VASK, Pro Senectute). Gemäss Entlastungsdienst
Schweiz, ZH sollte bei der Umsetzung darauf geachtet werden, dass Männer und Frauen in vergleichbarem Umfang vom Betreuungsurlaub Gebrauch machen. Careum Forschung erachtet den wochenweisen Bezug ebenfalls als zu starr und plädiert für mehr Flexibilität. Espace Proches begrüsst insbesondere, dass die 14 Wochen nicht zwingend am Stück bezogen werden müssen, sondern auf 18 Monate verteilt werden können.
Mehrere Organisationen für die Gleichstellung von Mann und Frau (EKF, NGONG EFS,
SKF, SKG) möchten, dass der Bezug auch in Form einer Pensumsreduktion erfolgen kann, mit entsprechender Erhöhung der Wochenzahl. Für alliance F, SBLV und weitere Frauenorganisationen sollte zudem die Formulierung im Gesetzestext betreffend die Aufteilung weniger missverständlich sein.
Mehrere Organisationen im Dienste von Menschen mit Behinderungen (Procap, HIKI, epi suisse, angelman, intensiv.kids, SBH, visoparents) erachten eine Bezugsmöglichkeit
von Einzeltagen als wünschenswert. Sie möchten zudem eine klarere Formulierung betreffend die Aufteilung unter den Eltern. Auch für AGILE.CH wäre der Bezug von Einzeltagen wünschenswert.
4.2.6 Koordinationsbestimmungen im OR (Kündigungsschutz und Ferienkürzung) Kantone
LU ist mit dem Kündigungsschutz nicht einverstanden und regt zwei Varianten an (analog Sperrfrist bei eigener Arbeitsunfähigkeit oder Schutz während der ersten 14 Wochen ab Anspruch (Ereignis). Gemäss TG könnte der Kündigungsschutz während der Rahmenfrist von 18 Monaten in der Praxis Schwierigkeiten verursachen (bei Stellenwechsel oder -aufgabe). GR lehnt diese neue Sperrfrist ab; je nach dem, wann der erste Urlaub bezogen wird, dauert die Sperrfrist aus seiner Sicht viel zu lang. Für BL ist es sinnvoll, dass die Ferien nicht gekürzt werden dürfen. VS stellt sich praktische Fragen in Bezug auf den Arbeitnehmerschutz. Wenn ein Mitarbeiter beispielsweise während 14 Monaten jeweils eine Woche pro Monat bezieht, beträgt die Rahmenfrist 18 Monate. VS erachtet es diese Bedingungen als unangemessen, weil sie einem Arbeitgebenden auch untersagen, einen Mitarbeiter zu entlassen, der keine zufriedenstellende Leistung erbringt.
Politische Parteien
Für die SP ist es wichtig, dass der Kündigungsschutz für die gesamte Krankheitsdauer des Kindes gilt, auch über die Rahmenfrist hinaus, wenn das Kind länger krank ist.
Verbände der Wirtschaft
Der VPOD stimmt dieser Massnahme zu. Für die FMH ist der Kündigungsschutz während der Rahmenfrist wichtig. Der SGB fordert einen Kündigungsschutz während der ganzen Dauer der Krankheit.
FER spricht sich dagegen aus. H+ lehnt den Kündigungsschutz nach der Probezeit ab. BE-KAG lehnt jahrelangen Kündigungsschutz ab. Der SAV (grundsätzlich ablehnend) findet es wichtig, dass es keinen Kündigungsschutz gibt.
Durchführungsstellen, Organisationen und interessierte Kreise Von den Organisationen des Gesundheits- und Sozialbereichs sowie der Durchführung
gibt es einige kritische Äusserungen dazu. VASK fordert eine Entkoppelung von Kündigungsschutz und Anspruch auf Betreuungsentschädigung. Für die ASPS ist der Kündigungsschutz für beide Eltern während der Rahmenfrist von 18 Monaten zu lang und begünstigt Missbräuche. Croix-Rouge Vaudoise erachtet es als erforderlich, die gleichen Voraussetzungen einzuführen wie in Artikel 336c Absatz 1 Buchstabe b OR, also einen Kündigungsschutz während der gesamten 16 Wochen, analog zum Kündigungsschutz nach der Niederkunft.