Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/49: Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung · 38 Seiten

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Verantwortung bewusst und bereit seien, einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenpflege zu leisten. Die Herausforderung für das Gesundheitswesen, die Folgen der Alterung zu bewältigen, dürfe aber nicht in die Arbeitswelt verlagert werden. Die damit verbundene Verteuerung der Arbeit lehnt der SAV dezidiert ab. So würde die Vorlage zu einer massiven Verteuerung der Lohn- und Lohnnebenkosten führen. Freiwillige betriebliche Lösungen seien vorzuziehen, welche mit dieser Vorlage gefährdet seien und nicht mehr weitergeführt werden können.

Der SGV weist die Vorlage als Ganzes zurück. Er vertritt die Meinung, dass die Zahl der Arbeitsabsenzen, welche die Betriebe zu verkraften hätten, mit der Vorlage deutlich ansteigen würden und zu organisatorischen Problemen in den KMU führen würden. Ausserdem sei die Vorlage mit erheblichen Mehrkosten verbunden, welche letztlich von den Betrieben zu tragen seien. Ein solch weitreichender, kostspieliger Leistungsausbau sei für die Wirtschaft inakzeptabel. Individuelle Lösungen, welche zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden tagtäglich gefunden würden, seien deshalb zu bevorzugen.

Auch die übrigen Arbeitgebenden (GastroSuisse, cp, SBaumeisterV, CPIH, Handelskam-

mer beider Basel, CCIG, KMU-Forum, Arbeitgeber Banken und hotelleriesuisse) weisen

die Vorlage zurück. Sie anerkennen zwar das Bedürfnis der Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Erwerbstätigkeit. Sie weisen darauf hin, dass die Arbeitgebenden sich ihrer diesbezüglichen Verantwortung bewusst seien. Die Vorlage untergrabe die freiwilligen Massnahmen der Unternehmen, welche zu situations- und branchengerechten Lösungen führen würden. Zudem machen sie darauf aufmerksam, dass die mit der Vorlage verbundenen steigenden Lohnnebenkosten die Arbeit verteuern würden. Groupe Mutuel lehnt die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen ab und fordert, die Massnahmen hinsichtlich ihres Umfangs klarer einzugrenzen und den datenschutzrechtlichen Grundsätzen besser Rechnung zu tragen.

SBV, SBLV, H+, Publica, BPW Switzerland und FMH begrüssen die Massnahmen. BPW Switzerland weist darauf hin, dass vor allem Frauen von der Problematik der Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Erwerbstätigkeit betroffen seien. Die Vorlage mindere den sozialen wie finanziellen Druck und stärke die Wahlfreiheit von Paaren. Die FMH geht davon aus, dass das Thema aufgrund des Mangels an Fachkräften künftig noch an Bedeutung gewinnen werde. H+ äussert lediglich einen Vorbehalt gegenüber dem Kündigungsschutz.

Der SGB, Travail.Suisse, VPOD, VGB, INSOS und SBK begrüssen die Vorlage im Grundsatz, wünschen aber weitergehende Massnahmen. Der SGB sieht den zunehmenden Bedarf an Pflege und Betreuung. Er ist aber der Meinung, dass Pflege und Betreuung allen Menschen bezahlbar und in guter Qualität zugänglich sein müssen. Daher müsse der Service Public im Care-Bereich ausgebaut werden. Tatsache sei aber auch, dass ein grosser Teil der Pflegebedürftigen von ihren Angehörigen betreut werde, weshalb der SGB die Stossrichtung der drei im Vorentwurf vorgesehenen Massnahmen begrüsse. Die Kosten seien vernachlässigbar. Allerdings seien die Massnahmen zu minimalistisch. Die kurzzeitigen Arbeitsabwesenheiten müssten – insbesondere bei Einelternfamilien – länger ausgestaltet werden. Die maximal ausbezahlte Anzahl Taggelder bei schwer kranken oder verunfallten Kinder müssten höher ausfallen. Zudem seien Lösungen für Angehörige von erwachsenen erkrankten oder verunfallten Personen zu erarbeiten. Travail.Suisse begrüsst die Grundzüge des Gesetzesentwurfs und der drei Massnahmen zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Pflegetätigkeit. Diese drei Massnahmen seien unerlässlich und böten Lösungen für die Bedürfnisse der Erwerbsbevölkerung, aber auch von Arbeitgebern und Wirtschaft. Allerdings bedauert Travail.Suisse, dass den Bedürfnissen von pflegenden Angehörigen ohne Erwerbstätigkeit oder in Ausbildung nicht Rechnung getragen wird.

3.4 Weitere interessierte Kreise

Im Grundsatz wird die Vorlage von zahlreichen Organisationen aus dem Bereich Gesund-

heit und Soziales (Careum Forschung, Gesundheitsförderung Schweiz, Pro Senectute, VASK, SRK, Kinderkrebs Schweiz, Pro Familia, SGPG, Entlastungsdienst Schweiz Kt. AG/SO, Krebsliga Schweiz und die Krebsligen der Kt. ZG, VD, VS, BE, Pro Single