Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/49: Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung · 38 Seiten

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Die Kantone AI, OW und GR befürworten die Ausweitung der Betreuungsgutschriften der AHV (jedoch nicht auf Konkubinatspartnerinnen und Konkubinatspartner), lehnen aber sowohl den dreitätigen Kurzurlaub wie auch den entschädigten Betreuungsurlaub ab. Sie bevorzugen situationsbezogene und individuell abgesprochene Lösungen. Zudem müsse vermieden werden, dass die Arbeitskosten für die Unternehmen weiter erheblich ansteigen und damit die internationale Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen noch stärker belastet werde. Angesichts der anderen vordringlichen Projekte, die derzeit anstehen würden und mit zusätzlichen finanziellen Belastungen der Unternehmer, der Arbeitnehmenden und der Konsumenten verbunden seien (Sanierung der AHV, einschneidende Veränderungen bei der beruflichen Vorsorge, steigende Kosten bei den Ergänzungsleistungen und den Krankenkassen), habe die Einführung eines Betreuungsurlaubs zurzeit keine Priorität. Sofern an der Einführung solcher Urlaube festgehalten werde, müsste genau definiert werden, was unter verwandten und nahestehenden Personen sowie schwer erkrankten Kindern zu verstehen sei.

Für GR sind die vorgeschlagenen Massnahmen mit hohen Kosten verbunden und bedeuten neue Einschränkungen für Unternehmen und Arbeitgebende. Er fragt sich, ob es dafür eine neue Regelung braucht, da bereits heute Kurzurlaube bezogen werden können. Diese sind in der Regel gemäss Lohnfortzahlungspflicht auch bezahlt. In Anbetracht dessen, dass bereits das heutige Arbeitsrecht einige Lösungen bereithalte für Arbeitnehmende, die Angehörige und Kinder pflegen und betreuen würden, erscheine es fraglich, ob das neue Gesetz im Rahmen einer Gesamtbetrachtung einen genügenden Mehrwert bringe. Grundsätzlich ist ein Betreuungsurlaub in Bezug auf die eigenen Kinder zu befürworten. Die Ausgestaltung der Vorlage, die Notwendigkeit einer Finanzierung über die EO und auch die Auswirkungen müssten aber nochmals überprüft werden.

3.2 Politische Parteien oder Parteigruppierungen

BDP und CVP befürworten die Vorlage als Ganzes. Für SP, SP60+ und GPS geht die Vorlage in die richtige Richtung, allerdings erachten sie die vorgeschlagenen Massnahmen als unzureichend. FDP und GLP unterstützen die Vorlage mit Vorbehalt, während die SVP sich gegen die Vorlage als Ganzes ausspricht. Nach Ansicht der SVP sind individuelle Lösungen zu bevorzugen und ist eine Mehrbelastung der EO nicht verantwortbar. Ein fester Anspruch auf eine fixe Abwesenheitsdauer am Arbeitsplatz würde gerade die kleineren und mittleren Unternehmen vor erhebliche Probleme stellen.

Gemäss BDP wird es aufgrund der demografischen Entwicklung in Zukunft immer mehr Menschen brauchen, die andere Menschen betreuen und pflegen. Die neuen Formen des Zusammenlebens sowie die nach wie vor steigende Erwerbsquote der Frauen erfordern der BDP zufolge eine Neuausrichtung der Betreuung und Pflege von Angehörigen. Für die BDP sorgen die im Vorentwurf vorgestellten Bestimmungen für Rechtssicherheit, eine Entlastung des Gesundheitswesens, eine zeitliche und finanzielle Entlastung der Pflegenden sowie eine Beseitigung der Diskriminierung von Lebensformen ausserhalb der Ehe bei pflegenden Angehörigen. Allerdings führt die BDP an, dass die angestrebte Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege nicht zu einer einseitigen Mehrbelastung der Frauen führen und ihre erfolgreiche Einbindung ins Arbeitsleben nicht gefährden dürfe.

Die CVP ist der Meinung, dass Familien möglichst eigene Lösungen für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienalltag wählen sollen und eigenverantwortlich handeln können. Aber sie brauchen dazu die nötigen Rahmenbedingungen, die ihnen eine gute gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in Eigenverantwortung ermöglichen. Die CVP hält fest, dass die aktuelle Vorlage des Bundesrates die Angehörigenbetreuung stärkt und ein wichtiger Schritt für die bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Betreuungs- oder Pflegeaufgaben ist. Diese Verbesserung sei daher auch ein Beitrag zum Erhalt der Erwerbsbeteiligung von weiblichen Fachkräften, da die Angehörigenbetreuung und -pflege hauptsächlich von Frauen wahrgenommen werde.

Die FDP anerkennt, dass die Vorlage einem Bedürfnis entspricht und dass Betreuungs- und Pflegeaufgaben in bestimmten Fällen ein Armutsrisiko für die pflegenden Angehörigen bedeuten können. Flexible Arbeitszeiten und Telearbeit sieht die FDP jedoch als geeignetere Mass-