Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/49: Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung · 38 Seiten
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Travail.Suisse bedauert, dass die Vorlage keinen bezahlten Erholungsurlaub von mindestens einer Woche für alle pflegenden Angehörigen (ob erwerbstätig oder nicht) oder eine allenfalls symbolische Betreuungszulage für pflegende Angehörige vorsieht.
Pro Infirmis hält die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für erforderlich, um die Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige fördern, umsetzen und finanzieren zu können. So könnte beispielsweise ein Finanzierungsfonds für die Entwicklung von Unterstützungs- und Entlastungsstrukturen für pflegende Angehörige geschaffen werden, analog der Unterstützung für den Auf- und Ausbau von Kinderbetreuungsstrukturen.
Die IG-Betr. Angehörige und der Entlastungsdienst Schweiz, Aargau-Solothurn stellen
fest, dass im Entwurf wirkungsvolle Massnahmen wie Erholungszeit und Betreuungszulagen
– wie in den Parlamentarischen Initiativen von Nationalrätin Meier-Schatz (11.411 und 11.412) und dem Postulat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (13.3366) gefordert – keine Erwähnung finden.
Für die IG-Betr. Angehörige sollte eine Verdoppelung der Ansätze der AHV-Hilflosenentschädigung - analog der IV- geprüft werden, wenn die Pflege zu Hause erfolgt.
SGB, EKF, EFS, SBLV und SKF verlangen, dass der Bund über die Inkraftsetzung der Massnahmen die Bevölkerung und die Arbeitswelt breit informieren soll.
SP60+, SSV, Pro Senectute, intensiv-kids, Pro Single Schweiz befürchten, dass die
heute ehrenamtlich erbrachten Betreuungsaufgaben in Zukunft abnehmen werden. Das Gesundheitswesen und die Gesellschaft sind jedoch weiterhin massgeblich auf Betreuung ohne monetäre Entschädigung angewiesen. Aus diesem Grund ist die Anerkennung von Angehörigenbetreuung mit weiteren Massnahmen zu fördern.
Gesundheitsförderung Schweiz schlägt vor, die Angehörigenbetreuung in die Nationale Strategie der nichtübertragbaren Krankheiten zu integrieren und einen Schwerpunkt beim betrieblichen Gesundheitsmanagement zu setzen.