Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/51: Änderung des Betäubungsmittelgesetzes und Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (Pilotversuche mit Cannabis) · 27 Seiten

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etabliert, in denen Mitglieder zum Eigenkonsum Cannabis beziehen und konsumieren können. Diese Vereine bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone und stützen sich auf eine Rechtsprechung, welche nahe legt, dass Handlungen im privaten Raum (Konsum, Produktion, Weitergabe ohne Profit) nicht strafrechtlich verfolgt werden. In den Niederlanden ist seit 1976 der Verkauf, Besitz und Konsum von Kleinmengen an Cannabis de-facto legalisiert, d.h. dass dieser Handel in sogenannten «Coffeeshops» toleriert wird.

2017 hat das Parlament in den Niederlanden ein Gesetz zur Legalisierung des Anbaus von Cannabis angenommen. Der Gesetzesvorschlag ist ein sog. «Experimentiergesetz», da für die Dauer des Experiments von der bestehenden Gesetzeslage abgewichen werden soll. Während des Experiments fällt das Züchten und der Handel von Cannabis nicht unter das niederländische Betäubungsmittelgesetz. In die Rechtsverordnung werden die Rahmenbedingungen über die Anforderungen an die Hanfzucht und den Verkauf an Coffeeshops aufgenommen. Das Experiment sieht vor, dass die Regierung während 4 Jahren testweise in maximal 10 Gemeinden legal Cannabis produziert und an die «Coffeeshops» liefert. Mit dieser Versuchsgesetzgebung beschreiten die Niederlanden den Weg der wissenschaftlichen Erprobung einer neuen Cannabisregelung.

Wenn man von den Graumärkten in den Niederlanden und Spanien absieht, gibt es in Europa bis heute keine Legalisierung des Cannabiskonsums zu nicht medizinischen Zwecken. Allerdings ist aufgrund der Entwicklungen in Nordamerika auch die Diskussion in den Nachbarländern der Schweiz neu entfacht worden und verschiedene politische Vorstösse dazu sind derzeit hängig. Bewegung kommt vor allem in die Regelung von medizinischem Cannabis: In Deutschland wurde 2017 die medizinische Verschreibung von standardisierten Cannabisblüten und Cannabisextrakten gesetzlich verankert.

1.3.2 Weitere Staaten

Seit 2014 haben acht US-amerikanische Bundesstaaten Cannabis für den nicht-medizinischen Konsum legalisiert, obwohl dies in potentiellem Konflikt mit Bundesrecht steht. Bislang toleriert die Bundesregierung diese gliedstaatlichen Regelungen. Die Regelung dieser legalen Cannabismärkte ist an die Regelung des Alkoholmarktes in den USA angelehnt, das heisst die Produktion und der Vertrieb des Cannabis ist marktwirtschaftlich organisiert, wobei strenge gesundheitspolizeiliche und wettbewerbsrechtliche Vorgaben bestehen.

Als erster souveräner Staat hat Uruguay Cannabis legalisiert. Seit 2014 findet eine schrittweise Umsetzung der strengen Regulierung mit umfassender staatlicher Kontrolle statt. Diese beinhaltet ein Konsumentenregister, ein staatliches Anbaumonopol, die Möglichkeit des Eigenanbaus und eine kontrollierte Abgabe über lizenzierte Apotheken.

Kanada hat im April 2017 ein Gesetz zur Legalisierung von Cannabis vorgelegt, welches voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2018 in Kraft treten wird. Die Regelung legt einen starken Fokus auf den öffentlichen Gesundheitsschutz mit Werbeeinschränkungen wie beim Tabak und einer strengen Jugendschutzgesetzgebung. Der Anbau und Verkauf ist marktwirtschaftlich organisiert, aber die privaten Firmen müssen eine staatliche Lizenz beantragen. Der Handel wird föderalistisch geregelt, so dass jede Provinz ihre eigenen Regelungen aufstellen kann.