Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/51: Änderung des Betäubungsmittelgesetzes und Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (Pilotversuche mit Cannabis) · 27 Seiten

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3.3.1 Auswirkungen auf die Konsumentinnen und Konsumenten

Die Auswirkungen der vorliegenden Bestimmungen wirken sich direkt nur auf diejenigen Konsumentinnen und Konsumenten aus, welche an den Pilotversuchen partizipieren. Die Gesamtheit der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz ist dadurch nur zu einem kleinen Teil betroffen.

Da die Teilnahme auf Personen beschränkt ist, welche bereits Cannabis konsumieren, ist grundsätzlich nicht von einer Zunahme der Anzahl Konsumentinnen und Konsumenten in Folge dieser Bestimmungen auszugehen. Möglich ist, dass die teilnehmenden Personen durch den legalen Zugang zu Cannabis sowohl mehr und/oder häufiger, weniger und/oder seltener oder gleich viel und/oder gleich häufig konsumieren. Durch die Anforderungen an den Gesundheitsschutz und die Produktequalität kann davon ausgegangen werden, dass der Cannabiskonsum im Rahmen der Pilotversuche risikoärmer ist als auf dem Schwarzmarkt. Durch die Überwachung der gesundheitlichen Auswirkungen (vgl. Art. 15 Abs. 2 Bst. i) ist die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Personen mit einem problematischen Cannabiskonsum einer Behandlung zugeführt werden.

3.3.2 Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Die vorliegenden Bestimmungen haben potentielle Auswirkungen auf die sozialen Kosten von Cannabis: So dürften die Repressionskosten bei Polizei- und Justizbehörden aufgrund des legalen Bezugs von Cannabis abnehmen, wohingegen die Kosten für Präventionsarbeit oder Behandlung kurzfristig zunehmen könnten, da der Zugang zu Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten erhöht wird. Die potentiellen gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen umfassen darüber hinaus auch Steuerwirkungen aufgrund der Einnahmen durch die Tabaksteuer oder Effekte entlang der Wertschöpfungskette, insbesondere Einkommenseffekte durch den Anbau und die Herstellung der Produkte, etwa in der Landwirtschaft oder der Laboranalytik. Solche wirtschaftlichen Auswirkungen dürften jedoch höchstens lokal beschränkt auftreten und volkswirtschaftlich nicht ins Gewicht fallen.

3.4 Zweckmässigkeit im Vollzug

Die vorliegenden Bestimmungen definieren klare und nachvollziehbare Bedingungen für die Durchführung von wissenschaftlich begleiteten Pilotversuchen. Sie gewährleisten damit eine nachvollziehbare Bewilligungspraxis und eine hohe Kontrolle durch die staatlichen Vollzugsbehörden.

4 Rechtliche Aspekte

4.1 Verfassungsmässigkeit

Die Verfassungsgrundlagen für Änderung des BetmG finden sich in den Artikeln 118 und 123 BV.

Für die hier vorgeschlagenen Änderungen des BetmG ist Artikel 118 Absatz 2 BV (Schutz der Gesundheit) massgebend. Gestützt auf diese Bestimmung erlässt der Bund Vorschriften u. a. über den Umgang mit Betäubungsmitteln. Damit verfügt er über