Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/51: Änderung des Betäubungsmittelgesetzes und Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (Pilotversuche mit Cannabis) · 33 Seiten

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Zusammenfassung

Die Cannabisproblematik belastet die öffentliche Gesundheit, führt zu Problemen mit der öffentlichen Sicherheit und wird sehr kontrovers diskutiert. Betroffen sind insbesondere auch kommunale Zentren. Vor allem diese suchen mittlerweile nach neuen Wegen im Umgang mit der Cannabisproblematik. Ein von der Universität Bern eingereichtes Gesuch für eine Studie über die Auswirkungen eines geregelten Zugangs zu Cannabis zu Genusszwecken konnte nicht bewilligt werden, da Ausnahmebewilligungen gemäss Art. 8 Abs. 5 des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 19511 (BetmG) nur im medizinischen Kontext grundsätzlich möglich sind. Die aktuelle Gesetzgebung verbietet jeglichen Umgang mit Cannabis zu Genusszwecken und lässt auch entsprechende Pilotprojekte nicht zu. Dies führte zu mehreren parlamentarischen Vorstössen mit der Forderung, die gesetzliche Grundlage für wissenschaftliche Studien zu schaffen, um die gesundheitlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen eines geregelten Zugangs zu Cannabis zu erforschen. Eine erste Motion Zanetti Roberto (17.4210) wurde vom Ständerat einstimmig angenommen und vom Nationalrat knapp abgelehnt. Vor diesem Hintergrund entschied sich der Bundesrat am 4. Juli 2018 auf Antrag des EDI, die Vernehmlassung zu einem «Experimentierartikel BetmG» zu eröffnen und damit die Voraussetzungen für eine ergebnisoffene fundierte Diskussion dieser gesundheits- und gesellschaftspolitisch bedeutsamen Frage zu schaffen. In der Herbstsession 2018 wurden die Motionen Sauter (17.4111), Barrile (17.4112), Rytz (17.4113) und Bertschy (17.4114), die gleichlautend wie die Motion Zanetti Roberto sind, vom Nationalrat angenommen. Der ebenfalls gleichlautenden Parlamentarischen Initiative (18.402) der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) am 22. März 2018 zugestimmt.

Im Rahmen der Vernehmlassung gingen insgesamt 126 Stellungnahmen ein. Von den Kantonen sind AG, AR und SO ohne Vorbehalte dafür, 182 sind mit Vorbehalten oder Änderungswünschen einverstanden und BE, GL, NW sowie SZ sind dagegen. Der Kanton FR fordert eine grundsätzliche Überarbeitung. Bei den Parteien spricht sich die PPS dafür aus. BDP, FDP, GPS, GLP, SP und up! sind mit Vorbehalten einverstanden, während sich SVP, CVP, EVP und EDU dagegen aussprechen. Alle zehn Gemeinden3 sind mit Vorbehalten und Änderungswünschen einverstanden. Die Vertreterinnen und Vertreter des Fachbereichs (Gesundheit/Sucht und Wissenschaft) sind grossmehrheitlich mit Vorbehalten dafür (31), vier sprechen sich ausdrücklich dafür aus (VCerS, RADIX, Infodrog, SNF) und drei sind dagegen (JoD, EgD, DAD). Weitere Gruppierungen (Wirtschaft, Cannabisverbände, diverse Organisationen und Private) verteilen sich wie folgt: Zwei stimmen ohne Vorbehalte zu (CJ, SDV), 33 mit Vorbehalten und zwei sind dagegen (VSPB, CP).

Die Stellungnahmen beziehen sich vor allem auf die Verordnung. Kommentare und Änderungswünschen gaben es in erster Linie zur Besteuerung der Cannabisprodukte, zu den

Bedingungen für die Teilnahme an den wissenschaftlichen Studien sowie zu Fragen des Vollzugs im öffentlichen Raum.

Letzterer ist vor allem für die kantonalen und kommunalen Vollzugsbehörden von Bedeutung. Dazu gingen auch die meisten konkreten Vorschläge ein. Die Teilnahmekriterien stehen vor allem für Fachorganisationen im Vordergrund und in Bezug auf die Besteuerung wird insbesondere seitens Wissens- und Fachschaft befürchtet, dass das die Produktekosten so stark erhöhen könnte, dass der Endpreis über dem Schwarzmarktpreis zu liegen käme, was es verunmöglichen würde, Pilotversuche unter «regulären» Bedingungen durchzuführen. Damit würde die Aussagekraft wissenschaftlicher Studien erheblich beeinträchtigt.

1 SR 812.121

2 AI, BL, BS, GE, GR, JU, LU, NE, OW, SG, SH, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

3 Bern, Zürich, Luzern, Lausanne, Winterthur, Biel, Ostermundigen, St. Gallen, Thun, Werdenberg