Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/51: Änderung des Betäubungsmittelgesetzes und Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (Pilotversuche mit Cannabis) · 33 Seiten
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Tabelle 2: Übersicht über die Positionierung der Vernehmlassungsteilnehmenden Zustim- Zust. mit Vor- Grunds. Ableh- Total
mung behalt / Ände- Überarbei- nung rungswün- tung schen Parteien 1 6 0 411
Kantone 3 18 1 426
Gemeinden 0 10 0 010
Gesundheit/Sucht 3 21 0 327
Wissenschaft 1 13 0 014
Wirtschaft 1 4 0 16
Cannabisverbände 0 7 0 07
Organisationen div. 1 13 0 115
Privatpersonen 0 10 0 010
Total 10 102 1 13126
3.2 Die thematischen Schwerpunkte der Stellungnahmen
Der Gesetzesartikel (Artikel 8a BetmG) wird von der grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, die der Vorlage ganz oder mit Vorbehalten zustimmen, positiv beurteilt. Eine Forderung der AGS geht dahin, dass der Gesundheits- und Jugendschutz sowie der Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit lediglich «beachtet» und nicht «gewährleistet» werden müsse. Ein vollumfänglicher Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sei bereits heutzutage nicht gegeben, weshalb diese Anforderung die realitätsnahe Durchführung der Pilotversuche unverhältnismässig stark einschränken oder sogar verunmöglichen würde. Die Kantone LU und SO schlagen vor, dass die Kantone zu Pilotversuchen auf ihrem Gebiet nicht nur angehört werden, bzw. dass eine Durchführung allfälliger Pilotprojekte nur mit Zustimmung der betreffenden Kantone möglich sein sollte.
Die grosse Mehrheit der Stellungnahmen, Kommentare und Änderungswünsche bezieht sich auf die Verordnung. Das Hauptaugenmerk der Stakeholder liegt dabei auf der Besteuerung der Cannabisprodukte, den Voraussetzungen für eine Teilnahme an den Versuchen sowie Fragen hinsichtlich des Vollzugs.
Besteuerung: Seitens Wissens- und Fachschaft wird befürchtet, dass eine Besteuerung die Produktekosten so stark erhöhen könnte, dass der Endpreis über dem Schwarzmarktpreis zu liegen käme. Dies würde die Rekrutierung von Teilnehmenden erschweren und die Aussagekraft der Studienergebnisse beschränken. 53 Stakeholder lehnen eine Besteuerung ab, von diesen verlangen zwei Drittel eine Zweckbindung, falls an einer Besteuerung festgehalten werden soll. Die Einnahmen könnten z.B. Präventionsmassnahmen in den Kantonen, der Cannabisforschung, einem Fonds oder den Pilotversuchen selbst zu Gute kommen.
Voraussetzungen für eine Teilnahme: Die im Vorentwurf der Verordnung vorgeschlagenen Teilnahmekriterien, insbesondere der Ausschluss von psychisch Kranken und Personen, die Psychopharmaka einnehmen, werden von verschiedener Seite kritisiert. Rund die Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmenden (66 Stakeholder) weisen darauf hin, dass der Ausschluss dieser Personengruppe nicht zielführend sei. Wichtige Forschungsfragen für einen Teil der Zielgruppe könnten nicht untersucht werden. Ausserdem gelte eine Cannabisabhängigkeit als
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