Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/59: 16.414 Pa.Iv. Graber Konrad. Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle; 16.423 Pa.Iv. Keller-Sutter. Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten · 34 Seiten
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AI wünscht, um die Vollzugstauglichkeit zu erhöhen, dass das Jahresarbeitszeitmodell schriftlich vereinbart werden muss (gegenseitiges Einverständnis).
BE äussert zusätzlich zum erhöhten Gesundheitsschutz das Anliegen, dass die zu erfolgenden Verordnungsänderungen durch den Bundesrat frühzeitig beschlossen werden, so dass die Vollzugsorgane genügend Zeit für vorbereitende Arbeiten zu Verfügung hätten.
Für den Kanton JU ist es besonders wichtig, dass klar bestimmbar ist, wer genau von der Jahresarbeitszeit betroffen sein soll und dies in der Verordnung festgehalten wird. Art. 46 Abs. 2 lit. c könnte seiner Ansicht nach folgendermassen formuliert werden: « peuvent fixer eux-mêmes leurs horaires de travail et ne travaillent pas selon des plans de service prédéfinis. » (Sinngemäss : die ihre Arbeitszeiten selber festlegen können und nicht nach vorgegebenen Einsatzplänen arbeiten)
Ansonsten schliesst sich JU ausdrücklich der Stellungnahme von VSAA und IVA an.
Für SH erscheinen die Auswirkungen dieses Modelles im Hinblick auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers einigermassen einschätzbar, weil weiterhin alle Beteiligten wüssten, wann und wie lange gearbeitet wird. Problematisch dünkt dem Kanton SH vor dem grundsätzlichen Verbot der Sonntagsarbeit und der notwendigen Ruhezeit die Bestimmung zur Sonntagsarbeit. Im Weiteren erachtet er die im erläuternden Bericht beschriebenen Arbeitszeitkontrollen, bei welchen jeweils zwei Jahre geprüft werden müssen, für zu aufwendig und damit für zu kostenintensiv.
KPMG befürwortet den Vorentwurf von Graber, da Unternehmen im Bereich der Wirtschaftsprüfung sowie von anderen Dienstleistungsbereichen von KPMG (Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung) in ihrer Tätigkeit teilweise eine ausgeprägte Saisonalität aufweisen.
ICT votiert für die Umsetzung der pa. Iv. Graber. Mit dieser würde ein jahrzehntelanger liberaler Vollzug des Arbeitsgesetzes auf ein rechtlich solides Fundament gestellt.
5.3 Befürworter nur der Vorlage Keller-Sutter
Bezüglich der Argumente der Befürworter dieser Vorlage: siehe vorangehende Ziffer 5.1.
FR befürwortet die Vorlage Keller-Sutter unter der Bedingung, dass die Definition der betroffenen Arbeitnehmenden präzise formuliert wird und die Mehrzahl der Mitarbeitenden weiterhin die Arbeitszeiten erfassen. Die Erfahrungen mit den Art. 73a/b ArGV 1 sollen berücksichtigt werden.
UNIMED unterstützt die Vorlage Keller-Sutter. Wenn die Arbeitszeit nicht erfasst werden muss, erachten sie es als angemessen, dass durch die Arbeitgeber Massnahmen zum Gesundheitsschutz vorgesehen werden müssen. Der Vorstoss soll so rasch wie möglich umgesetzt werden. Der administrative Aufwand für die Umsetzung in den Betrieben ist dabei gering zu halten.
IPH, SI, SIA und SYNGENTA unterstützen die Vorlage Keller-Sutter.
ROCHE, VBPCD und VSS unterstützen den klaren auf die Befreiung von der Arbeitszeiterfassung fokussierten Ansatz gemäss Keller-Sutter. Generell stellt für sie eine gesamthafte Überarbeitung des Arbeitsgesetzes ein übergeordnetes Ziel dar.