Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/59: 16.414 Pa.Iv. Graber Konrad. Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle; 16.423 Pa.Iv. Keller-Sutter. Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten · 34 Seiten
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Der FMCH bringt folgende Vorschläge zur Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes:
- für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte gilt die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden. Der Durchschnitt muss innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten eingehalten werden.
- für Oberärztinnen und Oberärzte gilt die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden. Der Durchschnitt muss innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten eingehalten werden;
- maximale effektive Tages- und Abendarbeitszeit: 14 Stunden;
- maximal 9 aufeinanderfolgende Arbeitstage;
- tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 8 Stunden;
- Pikett (= Eintreffen innert 30 Min): innert 4 Wochen höchstens 14 Tage; kumuliert innert 6 Monaten höchstens 42 Tage (6 Wochen);
- Nachtarbeit (tangiert Zeitraum 23.00 – 06.00): max. 14 Stunden, sofern kumuliert 6 Stunden Ruhezeit gewährt werden.
Der AGVB erachtet eine umfassende Revision des Arbeitsgesetzes für unumgänglich (begrüsst Postulat 15.3679 Herzog). Beide vorliegenden Vorentwürfe sind aus seiner Sicht nicht prioritär. Um den Arbeitsformen in ausgewählten Branchen (namentlich Treuhand- und Prüfgesellschaften) gerecht zu werden, könne der Vorentwurf Graber trotzdem sinnvoll sein im Sinne einer Ergänzung zu den bestehenden Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung gemäss Art. 73a/b ArGV 1. Die Möglichkeit zum Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung sei hingegen bereits genügend im geltenden Recht verankert.
Die STSA spricht sich generell für eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten sowie ein Jahresarbeitszeitmodell für spezialisierte höhere Funktionen aus. Sollte eine tägliche Höchstarbeitszeit eingeführt werden, befürwortet sie um die 10 Stunden.
Aufgrund der Wichtigkeit der Thematik, möchte sie gerne bei zukünftigen Diskussionen teilnehmen.
Präferenz:
SO und TG priorisieren den Vorentwurf von Keller-Sutter.
PLATTFORM ist der Meinung, dass nur die pa. Iv. Graber in die richtige Richtung gehe, aber Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmenden müssten noch deutlich verstärkt werden.
AGVB priorisiert, wenn überhaupt, dann Graber.
5.5 Gegner beider Vorlagen
Argumente
Die Gegnerinnen/Gegner sprechen sich insgesamt wegen erschwerten Bedingungen für den Vollzug und wegen fehlender Praktikabilität und Rechtssicherheit gegen die beiden Vorentwürfe aus. Das heutige Arbeitsgesetz sei bereits sehr flexibel ausgestaltet und habe viele Ausnahmebestimmungen.24
Grüne, SP, AA, SEV, SBK, VSAO weisen zudem darauf hin, dass das Schweizer Arbeitsrecht auch im internationalen Vergleich sehr flexibel und mit langen Arbeitszeiten ausgestaltet sei.25 Aus dem European Working Conditions Surveys (EWCS) 2015 sei bekannt, dass die Arbeitnehmenden in der Schweiz deutlich längere Wochenarbeitszeiten (42 Stunden gegenüber durchschnittlich 39 Stunden) leisten und zu einem grösseren Teil mit kurzfristigen Änderungen
24 IVA und VSAA, GE, GL, GR, NE, NW, SG, TI, UR, VD, VS, ZH, Grüne, SP, GFS, SBPV, SEV, SYNA, TF, TS, VPE.
25 OECD Indicators of Employment Protection, http://www.oecd.org/els/emp/oecdindicatorsofemploymentprotection.htm