Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/59: 16.414 Pa.Iv. Graber Konrad. Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle; 16.423 Pa.Iv. Keller-Sutter. Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten · 34 Seiten
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SGARM und SYNA weisen zudem darauf hin, dass im Rahmen von flexiblen Arbeitsformen und «Managing by Objectives»36 das Phänomen der interessierten Selbstgefährdung zunehme: Die Beschäftigten verhalten sich zunehmend bewusst gesundheitsschädigend, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen. Die vorliegenden Revisionen wirken hier schädlich verstärkend. AA, Grüne, LM, SBK, SGB, SP, SVBG, SYNDICOM, UNIA, VSAO, VUA schliessen sich ebenfalls der Meinung an, dass das Risiko der Selbstausbeutung steigen würde.
Im Gesundheitswesen tätige Organisationen (z.B. LM, SBK, SVBG, SHV, VPOD, VSAO) betonen, dass überlange Arbeitszeiten zu Überm ü dung führen und damit vermehrt Behandlungsfehler nach sich ziehen könnten. Gefährdet wären damit auch die Patientensicherheit und die Behandlungsqualität. Zudem weisen sie darauf hin, dass die Mehrheit der Arbeitnehmenden im Gesundheitswesen Frauen sind und es gerade f ü r berufstätige Mü tter elementar sei, verlässliche Arbeitszeiten zu haben. Ansonsten könnten sie die ohnehin anspruchsvolle Doppelbelastung Beruf/Familie kaum mehr bewältigen. Dar ü ber hinaus drohe die Gefahr, dass die Aufweichung des Arbeitsgesetzes Teilzeitangestellte - also wiederum vornehmlich solche weiblichen Geschlechts - besonders negativ treffe, da bei ihnen aufgrund der reduzierten Stellenprozente mehr Spielraum f ü r Mehrarbeit und Mehrbelastung entstehe.
Eine solche Verschlechterung des persönlichen Befindens der Mitarbeitenden führe dann vermehrt zu Ausstiegen aus der beruflichen Tätigkeit, was den Mangel an hochqualifiziertem und teuer ausgebildetem Personal verschärfe – während gleichzeitig Massnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels gefordert sind.
AA, LM, SBK, SGB, SVBG, SYNDICOM, UNIA, VSAO, VUA: Schon heute lässt sich eine stete Zunahme von Stress und der damit verbundenen krankheitsbedingten Absenzen beobachten37. Die Kosten für die Gesellschaft sind horrend38. Hinzu kommen vermehrte Pensenreduktionen sowie ein frühzeitiger Berufsausstieg - klare Gegensignale zu den von der WAK-S postulierten Bedürfnissen der Arbeitnehmenden. GFS weist darauf hin, dass das ökonomische Potenzial, welches sich für die Schweizer Betriebe im Jahr 2018 durch Reduktion der gesundheitsbedingten Produktivitätsverluste ergibt, wenn alle Personen mindestens ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Ressourcen und Belastungen hätten, insgesamt auf rund 6,5 Mrd. CHF geschätzt wird und somit den höchsten Wert seit Messbeginn im Jahr 2014 erreicht.
Für LM und SVBG wirken die vorgeschlagenen Änderungen paradox und kontraproduktiv in einer Zeit, in der der Bund mit der Strategie Gesundheit2020 den nicht-übertragbaren, chronischen und psychischen Erkrankungen den Kampf ansagt.
Bereits wieder eine Änderung
Insbesondere die Gewerkschaften39 empfinden das Vorgehen, bereits innert Kürze nach Inkrafttreten der sozialpartnerschaftlich gefundenen Lösung wieder eine Änderung vorzunehmen, als stossend. Es entspreche nicht den Gesetzgebungsprinzipien. Das schwäche die Sozialpartnerschaft, insbesondere angesichts der bereits zahlreichen abgeschlossenen GAV gem. Art. 73a ArGV 1, und verursache Rechtsunsicherheit.
Schliesslich konnte der damalige Kompromiss seitens Syna, Travail.Suisse und anderen Arbeitnehmerverbänden nur mitgetragen werden, da er inhärent den Verzicht auf weitergehende Forderungen rund um die Arbeitszeiterfassung beinhaltete.40
Der SBPV weist darauf hin, dass die Verpflichtung zur Aushandlung eines Kollektivvertrages Teil der Schweizer Kultur sei. Die Sozialpartnerschaft werde als ein wichtiges Element des sozialen Friedens anerkannt. Die Sozialpartnerschaft mit ihren Gesamtarbeitsverträgen sei
36 Führen mittels Zielvorgaben.
37 NZZ, Stress bei der Arbeit: Ein Drittel mehr psychische Erkrankungen. Zürich, 23. April 2018.
38 Ramaciotti D. und Perriard J. (Gruppe für angewandte Psychologie der Universität Neuenburg und ERGOrama AG, Genf) im Auftrag des SECO, Die Kosten des Stresses in der Schweiz. Bern, 2003.
39 Z.B. SYNA, AA, SEV, SGB, SYNDICOM, UNIA SBPV, TF, TS, VPE, auch SP.
40 Dazu ausdrücklich die Vernehmlassungsantwort von Syna zu Art. 73a/b ArGV1 vom 8. Juni 2015, S.2.