Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/26: Änderung des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme · 28 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht
1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates
Die Anpassungen der im MIG enthaltenen Rechtsgrundlagen zu den militärischen und anderen Informationssytemen des VBS werden im Bundesbeschluss vom 14. Juni 20163 über die Legislaturplanung 2015–2019 und in der Botschaft vom 29. Januar 20204 zur Legislaturplanung 2019–2023 nicht explizit erwähnt. Da diese Anpassungen jedoch Voraussetzung für eine optimale Erfüllung der dem VBS und insbesondere der Gruppe Verteidigung und der Armee zukommenden gesetzlichen Aufgaben sind, unterstützten sie die Verfolgung von im Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2015–2019 sowie in der Botschaft zur Legislaturplanung 2019– 2023 genannten anderen Zielen (etwa das Ziel: «Die Schweiz kennt die [inneren und äusseren] Bedrohungen ihrer Sicherheit und verfügt über die notwendigen Instrumente, um diesen wirksam entgegenzutreten»5) und Massnahmen. Weiter tragen die vorgeschlagenen Änderungen und die dadurch erfolgende Optimierung der Informationssystem-Landschaft auch bei zur Erreichung des vom Bundesrat für das Jahr 2020 gesetzten Ziels, staatliche Leistungen effizient und möglichst digital zu erbringen (vgl. Ziele des Bundesrates 2020, Band 1, Ziel 2, S. 12 ff.; siehe auch Botschaft zur Legislaturplanung 2019–2023, Ziel 26).
1.4 Umsetzungsfragen
Die Umsetzung der vorgeschlagenen Lösung soll – unter Vorbehalt der Zustimmung der eidgenössischen Räte zu den beantragten Änderungen der Rechtsgrundlagen – auf den 1. August 2022 erfolgen.
Der vorliegende Erlassentwurf ist durch Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe zu konkretisieren. Die inhaltlichen Stossrichtungen ergeben sich aus dem vorliegenden Bericht. Der Bundesrat und das VBS werden diese Ausführungsbestimmungen im Hinblick auf das geplante Inkrafttreten des Erlasses auf den 1. August 2022 rechtzeitig im Voraus erarbeiten und auf denselben Zeitpunkt hin verabschieden.
1.5 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
Es werden keine noch offenen parlamentarischen Vorstösse erledigt.
2 Grundzüge der Vorlage
Die Vorlage sieht vor, die Bestimmungen mehrerer bestehender, im MIG geregelter Informationssysteme anzupassen oder Bestimmungen zu neuen Informationssystemen in das MIG aufzunehmen. Diese Änderungen betreffen insbesondere folgende Regelungsgegenstände und Informationssysteme:
3 BBl 2016 5183
4 BBl 2020 1777
5 BBl 2016 5183, 5190 (Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2015–2019, Ziel 16); BBl 2020 1777, 1859 f. und 1912 (Botschaft zur Legislaturplanung 2019–2023, Ziel 15)
6 BBl 2020 1777, 1835 ff. und 1908