Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/26: Änderung des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme · 28 Seiten

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 die Ausdehnung des Gegenstands und Geltungsbereichs des MIG unter anderem

auch auf Informationssysteme des VBS, einschliesslich der entsprechenden Änderung des Erlasstitels sowie weiteren, dadurch notwendig werdenden Änderungen in anderen Bestimmungen;

 die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Verwendung und Bearbeitung der

AHV-Versichertennummer in nicht militärischen Informationssystemen des VBS;

 die Integration der in den Ausführungsbestimmungen zum MIG geregelten

Informationssysteme in den Verbund der Informationssysteme;

 die Bekanntgabe von Personendaten an externe, für Wartungs-, Unterhalts- und

Programmieraufgaben beigezogene IKT (Informations- und Kommunikationstechnik)-Leistungserbringer;

 die Integration des Informationssystems Rekrutierung (ITR) und der Falldoku-

mentationsdatenbank des Psychologisch-pädagogischen Dienstes der Armee (FallDok PPD) in das Personalinformationssystem der Armee und des Zivilschutzes (PISA);

 die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Bearbeitung weiterer Personendaten

in diversen Informationssystemen (PISA, Informationssystem Evaluation Armee-Auklärungsdetachement [EAAD], Informationssystem Militärische Fahrberechtigungen [MIFA]);

 die Präzisierung der Rechtsgrundlage für die Bearbeitung von Personendaten im

Informationssystem Schadenzentrum VBS (SCHAWE);

 die Schaffung einer Rechtsgrundlage, damit die in den Informationssystemen

oder beim Einsatz von Überwachungsmitteln bearbeiteten Personendaten bei weiteren Stellen, Personen oder Informationssystemen beschafft bzw. an diese bekannt gegeben oder zu neuen Zwecken bearbeitet werden dürfen;

 die Nennung der Gruppe Verteidigung als Betreiberin diverser Informationssys-

teme (PISA, Informationssysteme Patientenerfassung [ISPE], Informationssystem Flugmedizin [MEDIS LW], Informationssystem Sozialer Bereich [ISB], Informations- und Einsatz-System Koordinierter Sanitätsdienst [IES-KSD]), wodurch die untergeordneten Verwaltungseinheiten, die Inhaberinnen der Datensammlungen und für den Datenschutz verantwortliche Bundesorgane sind, in den Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe definiert werden können;

 die Umbenennung von Informationssystemen (EAAD, ISB, MIFA, Journal- und

Rapportsystem der Militärischen Sicherheit [JORASYS], SCHAWE, Strategisches Informationssystem Logistik [SISLOG]);

 die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Verwendung gewisser Daten des

Informationssystems Administration für Dienstleistungen (MIL Office) zur Verhinderung von Missbräuchen der Erwerbsersatzordnung und für deren Bekanntgabe an die Zentrale Ausgleichsstelle;

 die Regelung des Betriebs eines elektronischen Portals für die freiwillige elekt-

ronische Übermittlung der im MIL Office bearbeiteten Personendaten (z. B. Urlaubsgesuche mit Beilagen) an die zuständigen militärischen Kommandos;