Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/58: Revision Grundbuchverordnung. AHVN13 im Grundbuch und landesweite Grundstücksuche · 28 Seiten
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Erläuternder Bericht zur "Revision Grundbuchverordnung. AHVN13 im Grundbuch und landesweite Grundstücksuche"
nicht ersichtlich sein, weil der entsprechende Vorgang erst im Tagebuch eingetragen und das Bearbeitungsverfahren entsprechend noch nicht abgeschlossen ist. Deshalb ist jedes Suchergebnis zwangsweise eine Momentaufnahme. Damit die berechtigte Behörde im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben belegen kann, dass sie zu einem bestimmten Zeitpunkt die Suchergebnisse abgerufen hat, könnte die Ausstellung eines maschinell signierten Belegs über die abgerufenen Suchergebnisse möglicherweise dienlich sein. Da das jeweilige Suchergebnis nicht durch einen Menschen geprüft wird, handelt es sich weder um eine Beglaubigung des Ergebnisses noch um eine Richtigkeitskontrolle. Ein solches, elektronisch signiertes Dokument würde lediglich belegen, welche Behörde zu welchem Zeitpunkt welches Suchergebnis erhalten hat. Wie dieser allfällige Beleg sodann beweisrechtlich zu würdigen wäre, hängt vom jeweiligen Verfahren ab.
Die Abfrage bei den kantonalen Grundbuchämtern erfolgt in Echtzeit. Der Dienst der landesweiten Grundstücksuche speichert – mit Ausnahme der anonymisierten Daten nach Absatz 4 (vgl. die Erläuterungen zu Abs. 4, sogleich) – keine Grundbuchdaten (Absatz 3). Dies im Wissen, dass dadurch mit zeitlichen Verzögerungen (Latenz) zu rechnen ist: voraussichtlich werden nämlich nicht alle Grundbuchsysteme zu jedem beliebigen Zeitpunkt verfügbar sein.
Da der Grundstücksuchdienst für zahlreiche Behörden unterschiedlichster Bereiche ein wichtiges Arbeitsinstrument sein wird (vgl. dazu 3.1.3.2.2), ist von einer grossen Anzahl Abfragen auszugehen. Übermässige Abfragelasten können bei den kantonalen Serverinfrastrukturen jedoch zu technischen Problemen führen. Zur Verringerung der damit verbundenen Risiken soll der Grundstücksuchdienst deshalb einen Suchindex mit anonymisierten, ausschliesslich maschinell lesbaren Daten führen. Dieser dient der Entlastung der kantonalen Serverinfrastrukturen vor übermässigen Abfragelasten (Absatz 4). Die Notwendigkeit eines solchen Suchindexes ist damit ausschliesslich technisch begründet. Eine durchgeführte Umfrage mit interessierten Behörden hat erste Quantifizierungen bzw. geschätzte Hochrechnungen für die ganze Schweiz ermöglicht. Demnach ist nicht auszuschliessen, dass jedes der 150 Grundbuchsysteme in der Lage sein müsste, über 22 Millionen Abfragen pro Monat entgegennehmen zu können. Der Umstand, dass die Abfragen sich kaum gleichmässig auf die Bürozeiten verteilen werden, sondern dass mehrere sprunghafte Abfragehäufungen zu erwarten sind, verschärft die Risiken zusätzlich.
Zur Prüfung der Belastbarkeit der kantonalen Serverinfrastrukturen wurden in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Stellen simulierte Belastungstests durchgeführt. Diese haben aufgezeigt, dass Entlastungsmassnahmen nötig sind. Mit der eingesetzten Simulationssoftware konnte eruiert werden, dass die erwartete Abfragelast sinnvollerweise um mindestens 80% verringert werden sollte. Mit dem Suchindex wird eine Reduktion in diesem Umfang erreicht werden können. Der Suchindex macht sich dabei die technischen Eigenschaften einer Abfrage zu Nutze.
Eine Abfrage lässt sich grundsätzlich in mehrere Phasen gliedern. Ohne Suchindex fragt das Suchsystem in der ersten Phase vorfrageweise landesweit sämtliche Grundbuchsysteme an, ob zur gesuchten Person überhaupt Einträge vorhanden sind. Ist eine Person in einem Grundbuchsystem verzeichnet, leitet das Suchsystem dem jeweiligen Grundbuchsystem Folgeabfragen zur Eruierung weiterer Einzelheiten weiter. Falls die gesuchte Person hingegen in keinem Grundbuchsystem verzeichnet ist, wird eine negative Antwort ausgegeben und die jeweilige Abfrage wird abgebrochen.