Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/58: Revision Grundbuchverordnung. AHVN13 im Grundbuch und landesweite Grundstücksuche · 28 Seiten
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Erläuternder Bericht zur "Revision Grundbuchverordnung. AHVN13 im Grundbuch und landesweite Grundstücksuche"
mit der bzw. dem Anwendungsverantwortlichen einen Prozess, damit die Gültigkeit der registrierten Nutzerinnen und Nutzer nicht nur initial, sondern auch über die Zeit gewährleistet werden kann. Sie überwacht die regelkonforme Nutzung des Systems; dazu baut sie Instrumente auf. Diese Person verantwortet die Compliance, d. h. sie ist Ansprechperson gegen innen und aussen für alle Fragen rund um die Compliance. Weiter ist sie für die Umsetzung der dazu nötigen Prozesse verantwortlich. Sie leitet die Kommunikation zur ZAS, damit die Neuzuweisung der AHV-Nummer (z. B. für Ausländer; vgl. Art. 23c Abs. 4 VE-GBV und Art. 164a Abs. 4 VE-GBV) gemäss deren Regeln ordentlich abläuft. Sie steht schliesslich der bzw. dem Supportverantwortlichen mit Rat und Tat zur Seite.
5.1.3.2 Anwendungsverantwortliche / Anwendungsverantwortlicher
Die oder der Anwendungsverantwortliche führt den operationellen Betrieb der landesweiten Grundstücksuche. Sie stellt ein mittelfristiges Vorgehen sicher und erstellt eine Strategie. Sie plant und setzt zudem die Weiterentwicklung um. Weiter soll sie den Kontakt zu den Nutzerinnen und Nutzern, zum Support, zu den Softwareentwicklerinnen und Softwareentwicklern sowie zu internen und externen Stakeholdern pflegen. Sodann soll sie Schulungen organisieren. Die Compliancestelle sowie die Supportverantwortliche bzw. der Supportverantwortliche werden durch die bzw. den Anwendungsverantwortlichen mit ihren Massnahmen unterstützt.
5.1.3.3 Supportverantwortliche / Supportverantwortlicher
Die bzw. der Supportverantwortliche beantwortet alle Supportanfragen und stellt den Wissensaufbau im Amt sicher. Sie resp. er war bei den Tests massgeblich beteiligt und deckt mit ihrem resp. seinem technischen Wissen über den Dienst 1st, und 2nd Level-Fragen ab. Sie resp. er ist in Kontakt mit dem Softwarelieferanten und leitet Fragen, die sie resp. er nicht beantworten kann, an diesen weiter (3rd Level). Sie resp. er begleitet diese Anfragen und sorgt dafür, dass systematisch Wissen innerhalb des Amtes aufgebaut, erweitert und abgelegt werden kann. Dazu legt sie resp. er das Wissen aus Supporterfahrungen systematisch ab. Damit gewährleistet sie resp. er den Wissensaufbau im Amt und schafft die Voraussetzungen für eine Stellvertretung und sorgt zudem dafür, dass das Amt weitgehend unabhängig von externen Dienstleistern bleibt. Sie resp. er erstellt einen Report zu Handen der oder des Anwendungsverantwortlichen, damit diese resp. dieser erkennen kann, welche Probleme die Supportanfragen verursachen. Juristische Fragen leitet sie resp. er sodann an die Compliancestelle weiter.
5.1.3.4 Übersicht Ressourcen
Mit drei Stellen ist die Dotierung bewusst knapp berechnet. Vor diesem Hintergrund sind im Rahmen der Aufgabenerfüllung Priorisierungen vorzunehmen. Es wird davon ausgegangen, dass zu Beginn konzeptionelle Aufgaben im Vordergrund stehen werden. Die Nutzung wird sodann voraussichtlich in den ersten zwei Jahren mit der Zunahme des Service stark ansteigen.
5.1.3.5 Finanzierung der Betriebskosten
Wie bereits im Rahmen der Erläuterungen zu Artikel 34h VE-GBV festgehalten, werden die Kosten der landesweiten Grundstücksuche durch Gebühren finanziert. Bis mit den 2 Franken pro Abfrage die Kosten vollumfänglich finanziert sind (voraussichtlich nach 4 Jahren nach Aufnahme des vollen Betriebs), trägt der Bund die Kosten, die über den Gebrauch hinaus anfallen. Sobald die kostendeckende Gebührenfinanzierung erreicht wird, reduziert sich die erhobene Gebühr anteilmässig, so dass die Einnahmen aus der Gebühr die Kosten nicht übersteigen werden.