Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/11: Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen · 37 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 10Fedlex · Erläuternder Bericht

Einführungsjahr Land

1999 Deutschland

2000 Vereinigtes Königreich

2002 Belgien

2002 Dänemark

2002 Spanien

2002 Lettland

2003 Frankreich

2003 Irland

2003 Finnland

2005 Bulgarien

2005 Italien

2006 Polen

2007 Litauen

2009 Slowenien

2010 Zypern

2015 Kroatien

2017 Schweden

2018 Portugal

2020 Estland

Ausserhalb Europas sind weitere prominente Schifffahrtsnationen zu nennen, die eine Tonnagesteuer in ihrem Recht verankert haben: Indien (2004), USA (2004), Südkorea (2005), Südafrika (2006), Japan (2009) und China (2018).24

1.3 Bisherige Bestrebungen zur Einführung einer Tonnagesteuer in der Schweiz

Die Einführung einer Tonnagesteuer hat die Bundespolitik in jüngerer Zeit schon mehrmals beschäftigt. So hat der Bundesrat 2001 und 2007 im Zusammenhang mit der Erneuerung des Bürgschafts-Rahmenkredits für die Sicherung eines ausreichenden Bestands an Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge die Tonnagesteuer als nicht geeignet für die schweizerischen Verhältnisse erklärt. Insbesondere wurde ins Feld geführt, dass sich ein solches Förderinstrument vornehmlich für Länder eigne, in denen die Seeschifffahrt einen wesentlichen Bereich der nationalen Gesamtwirtschaft ausmache.25

24 Martinen: op. cit., S. 73, https://www.seatrade-maritime.com/asia/tonnage-tax-japan und http://www.fao.org/faolex/results/details/en/c/LEX-FAOC172978/

25 BBl 2002 925, 941 und BBl 2007 5215, 5222