Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/11: Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen · 37 Seiten
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Einführungsjahr Land
1999 Deutschland
2000 Vereinigtes Königreich
2002 Belgien
2002 Dänemark
2002 Spanien
2002 Lettland
2003 Frankreich
2003 Irland
2003 Finnland
2005 Bulgarien
2005 Italien
2006 Polen
2007 Litauen
2009 Slowenien
2010 Zypern
2015 Kroatien
2017 Schweden
2018 Portugal
2020 Estland
Ausserhalb Europas sind weitere prominente Schifffahrtsnationen zu nennen, die eine Tonnagesteuer in ihrem Recht verankert haben: Indien (2004), USA (2004), Südkorea (2005), Südafrika (2006), Japan (2009) und China (2018).24
1.3 Bisherige Bestrebungen zur Einführung einer Tonnagesteuer in der Schweiz
Die Einführung einer Tonnagesteuer hat die Bundespolitik in jüngerer Zeit schon mehrmals beschäftigt. So hat der Bundesrat 2001 und 2007 im Zusammenhang mit der Erneuerung des Bürgschafts-Rahmenkredits für die Sicherung eines ausreichenden Bestands an Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge die Tonnagesteuer als nicht geeignet für die schweizerischen Verhältnisse erklärt. Insbesondere wurde ins Feld geführt, dass sich ein solches Förderinstrument vornehmlich für Länder eigne, in denen die Seeschifffahrt einen wesentlichen Bereich der nationalen Gesamtwirtschaft ausmache.25
24 Martinen: op. cit., S. 73, https://www.seatrade-maritime.com/asia/tonnage-tax-japan und http://www.fao.org/faolex/results/details/en/c/LEX-FAOC172978/
25 BBl 2002 925, 941 und BBl 2007 5215, 5222