Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/11: Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen · 37 Seiten

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Nettoraumzahl (Frachtvolumen des Schiffs) berechnet wird. Der so ermittelte Betrag wird anschliessend mit der Anzahl Betriebstage multipliziert.

Die Nettoraumzahl ist eine international gebräuchliche Zahl, mit der die Grösse eines Schiffs vermessen wird. Die Formel zur Berechnung der Nettoraumzahl ist im Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen geregelt. Die Nettoraumzahl wird von der zuständigen Behörde für jedes Schiff ermittelt und im Schiffsmessbrief vermerkt. Die Steuerbehörden können somit für die Steuerberechnung auf diese offiziellen Angaben zurückgreifen.

Absatz 2 liefert die Basis zur Ermittlung des steuerbaren Reingewinns. Die im Vorentwurf verwendeten Tarife entsprechen den aktuellen EU-Medianen. Diese können dem Ende Mai 2020 veröffentlichten Weissbuch der Swiss Shipowners Association entnommen werden.61 Zur Veranschaulichung wird das nachfolgende Beispiel herangezogen:

Mittelgrosses, unter Schweizer Flagge fahrendes Frachtschiff mit einer Nettoraumzahl (NRZ) von 19 990

Der Gewinn bis 1000 NRZ

pro Betriebstag beträgt: 1000 x 1.09 Franken /100

Der Gewinn ab 1001 NRZ bis 10 000

NRZ pro Betriebstag beträgt: 9000 x 0.8 Franken/100

Der Gewinn ab 10 001 NRZ bis 25 000

NRZ pro Betriebstag beträgt: 9990 x 0.52 Franken/100

Der ermittelte Tonnagegewinn pro Betriebstag beträgt: 134.85 Franken

Der steuerbare Gewinn pro Jahr beträgt bei

320 Betriebstagen (134.85 Franken x 320 Tage): 43 152 Franken

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Auf dem ermittelten Tonnagegewinn kommt in der Folge der jeweilige ordentliche Steuersatz der Gebietskörperschaft zur Anwendung. Bei der direkten Bundessteuer beträgt die Gewinnsteuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften 8,5 Prozent des Reingewinns (Art. 68 DBG) vor Steuern. Bei rentablen Seeschifffahrtsunternehmen führt die Tonnagesteuer gegenüber der ordentlichen Besteuerung zu einer vergleichsweise tiefen Steuerbelastung.

Absatz 3 hält fest, dass die Verwendung umweltfreundlicherer Seeschiffe zu einer tieferen Tonnagesteuer führen soll. Der gemäss Absatz 2 ermittelte Tonnagegewinn führt zu einer Ermässigung von maximal 20 Prozent. Die Höhe der Ermässigung hängt davon ab, welchen Nachweis die steuerpflichtige Person bezüglich eines umweltfreundlichen Antriebssystems des Schiffs erfüllt. Zu den ökologischen Anforderungen gehört auch die Verursachung geringer Luftverunreinigungen wie beispielsweise durch Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Kohlenstoffdioxid, Russpartikel oder Feinstaub. Der Kriterienkatalog wie auch die Höhe der Ermässigung im

61 http://www.shipowners.ch/white-ship> Download the White Book on Swiss maritime sector / DE