Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/67: Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too-big-to-fail») · 29 Seiten
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Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too-big-to-fail»)
Der Ansatz der USA ist nur bedingt mit dem der Schweiz vergleichbar. Letztlich entscheidet in den USA das Federal Reserve System (Fed) im Rahmen der Überwachungstätigkeit, wie der Liquiditätsbedarf berechnet wird und welche Liquiditätsausstattung erforderlich ist. In den USA verfügt die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) über breite Erfahrung mit Bankenkonkursen, was die mit RLEN verbundene Konkursdrohung glaubwürdig macht. Zudem gibt es auch in den USA einen Public Backstop, indem die FDIC die für die Abwicklung benötigte Liquidität zur Verfügung stellen kann.
3 Grundzüge der Vorlage
3.1 Neuregelung
3.1.1 Konzept
Für SIBs gelten aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die Schweizer Volkswirtschaft strengere Anforderungen an die Liquiditätshaltung. Diese Banken müssen im Gegensatz zu