Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/67: Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too-big-to-fail») · 29 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 22Fedlex · Erläuternder Bericht

Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too-big-to-fail»)

sensspielraum zu nutzen und den genannten RSF-Faktor von 5% auf 0% des ausstehenden Nominalbetrags zu senken. Bezogen auf den Stichtag 31. März 2021 senkt diese Anpassung den erforderlichen stabilen Finanzierungsbedarf aller NSFR-pflichtigen Banken der Schweiz um gesamthaft CHF 1,5 Mrd. und erhöht die NSFR im Aggregat um knapp 0,1% auf 126,6%.

Anhänge 6–9 (neu)

Siehe die Erläuterungen zu den Artikeln 22, 24 und 25.

5 Auswirkungen

5.1 Auswirkungen auf die systemrelevanten Banken

5.1.1 Bedeutung der Liquidität für die Stabilität von systemrelevanten Banken

Die Liquidität von SIBs weist für die Stabilität der jeweiligen Bank und die ganze Volkswirtschaft eine zentrale Bedeutung auf. Entsprechend hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) im September 2008, also noch während der globalen Finanzkrise 2007-2009, die «Principles for Sound Liquidity Risk Management and Supervision» publiziert, welche die Grundprinzipien einer soliden Bewirtschaftung von Liquiditätsrisiken beschreiben.31 Im Grundprinzip 12 wird die Wichtigkeit angemessener Liquiditätspolster als Absicherung im Falle von Liquiditätsschocks dargelegt. Demgemäss soll eine Bank sicherstellen, dass ihr Liquiditätspolster so bemessen ist, dass es der Bank eine ausreichende Widerstandsfähigkeit gegenüber unerwarteten Stresssituationen verleiht, um ihren Zahlungsverpflichtungen für die Dauer des Stresses jederzeit nachkommen zu können.

Ende 2014 identifizierte das FSB die Liquidität für den Fall einer Abwicklung (sog. «Funding in Resolution») als ein offenes Thema, das zur Vervollständigung der TBTF-Reformagenda auf internationalem Niveau angegangen werden musste.32 Um Abwicklungshindernisse zu adressieren, veröffentlichte das FSB wichtige Leitprinzipien zur Liquidität während der Abwicklungsphase einer G-SIB.33 Entsprechend soll eine SIB jederzeit über ausreichend Liquidität verfügen, um zum Beispiel die Aufrechterhaltung kritischer Operationen (wie der Erfüllung erhöhter Margenanforderungen aus Finanzprodukten oder der Verlängerung kurzfristiger Kredite) und Massnahmen gegen den Verlust alternativer Finanzierungsquellen sicherstellen zu können.

Ohne die beschriebenen Liquiditätsmassnahmen kann eine Bank in einer Krisensituation allfällige Einschränkungen der Marktliquidität z.B. am Interbankenmarkt ohne Hilfe durch die Zentralbank kaum überwinden. Zudem besteht die Gefahr, dass die Bank hinsichtlich ihrer Fristenstruktur krisenanfälliger ist. Im Ernstfall führt dies dazu, dass die Bank Gefahr läuft, ihre Liquiditätserfordernisse gegenüber dem Markt ohne staatliche Hilfe nicht erfüllen zu können und dass ein Sturm von Kunden auf die krisengeplagte Bank (sog. «Bank Run») ausgelöst wird.

Die Bedeutung der Liquidität während der Abwicklungsphase einer Bank wurde in einer Analyse der Europäischen Zentralbank (EZB) am Beispiel von Banken des Euro-Raums veran-

31 Basel Committee on Banking Supervision (2008): Principles for Sound Liquidity Risk Management and Supervision, September; abrufbar unter: https://www.bis.org/publ/bcbs144.htm.

32 Financial Stability Board (2014b): Towards full implementation of the FSB Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions - Report to the G20 on progress in reform of resolution regimes and resolution planning for global systemically important financial institutions (G-SIFIs), 12. November, abrufbar unter: https://www.fsb.org/wp-content/uploads/Resolution-Progress-Report-to-G20.pdf.

33 Financial Stability Board (2016).