Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/67: Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too-big-to-fail») · 29 Seiten
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Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too-big-to-fail»)
1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
Die globale Finanzkrise 2007-2009 hat gezeigt, welche wichtige Bedeutung die Liquidität von systemrelevanten Banken (Systemically Important Banks, SIBs bzw. SIB) für die Stabilität der jeweiligen Bank sowie die gesamte Volkswirtschaft hat. Eine Notlage oder ein Ausfall einer SIB kann aufgrund von deren Grösse, Marktbedeutung und Vernetzung zu erheblichen Verwerfungen im Finanzsystem führen mit entsprechenden negativen gesamtwirtschaftlichen Folgen. Die Weiterführung systemrelevanter Funktionen muss gewährleistet sein, und die Wahrscheinlichkeit einer staatlichen Intervention – mit möglichen Kostenfolgen für die Steuerzahlerin und den Steuerzahler – ist zu minimieren. Für die Schweiz, die im internationalen Vergleich und im Verhältnis zur Grösse des Landes sehr grosse Finanzinstitute beheimatet, ist dieses Erfordernis von besonderer Bedeutung.
Unter der Leitung des EFD hat eine im Jahr 2019 eingesetzte behördeninterne Arbeitsgruppe (EFD, SNB, FINMA) die Liquiditätsregulierung für SIBs analysiert und einen Handlungsbedarf zur Vervollständigung des «Too-big-to-fail (TBTF)-Massnahmenbündels» identifiziert. Die Analyse zeigte auf, dass die aktuell in der LiqV verankerten besonderen Liquiditätsanforderungen für SIBs im Vergleich zu der für alle Banken geltenden Anforderung einer Liquidity Coverage Ratio (LCR)1 von 100% nicht durchgehend zu einer höheren Liquiditätshaltung führen. Damit ist die vom Bankengesetz (BankG) verlangte höhere Widerstandsfähigkeit gegen Liquiditätsschocks nicht gewährleistet und der Liquiditätsbedarf einer SIB für den Fall einer Abwicklung2 nicht angemessen gedeckt.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) stellte in seiner Überprüfung des Schweizer Finanzsektors im Jahr 2019 ebenfalls fest, dass die Liquiditätsanforderungen für Schweizer SIBs für den Fall einer Abwicklung noch ungenügend sind.3 Das Financial Stability Board (FSB) publizierte bereits 2016 Leitprinzipien zum Liquiditätsbedarf einer international tätigen SIB (Global Systemically Important Bank, G-SIB) während einer Abwicklungsphase4, die in der Schweizer Regulierung noch nicht reflektiert sind. Es besteht international ein Konsens darüber, dass die Liquiditätsausstattung der SIBs für den Abwicklungsfall ein massgebliches Kriterium für die Abwicklungsfähigkeit darstellt5, und zwar sowohl für G-SIBs als auch für die primär national tätigen D-SIBs (Domestic Systemically Important Banks).
1 Quote für kurzfristige Liquidität oder Mindestliquiditätsquote. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass Banken genügend qualitativ hochwertige, liquide Vermögenswerte halten, um den Nettomittelabfluss jederzeit decken zu können, der in einem durch Ab- und Zuflussannahmen definierten Stressszenario mit einem Zeithorizont von 30 Kalendertagen (30-Tage-Horizont) zu erwarten ist. Vgl. Art. 12 ff. LiqV.
2 Der Begriff «Abwicklung» umfasst in diesem Bericht sowohl die Sanierung als auch die Liquidation eines Instituts. Analog entspricht die «Abwicklungsfähigkeit» der «Sanier- und Liquidierbarkeit» eines Instituts.
3 International Monetary Fund (2019): Switzerland – Financial Sector Assessment Program, IMF Country Report No. 19/183, Juni, Seite 41; abrufbar unter: https://www.imf.org/en/Publications/CR/Issues/2019/06/26/Switzerland-Financial-Sector-Assessment-Program- 47045.
4 Financial Stability Board (2016), Guiding principles on the temporary funding needed to support the orderly resolution of a global systemically important bank (“G-SIB”), 18. August; abrufbar unter: https://www.fsb.org/2016/08/guiding-principles-on-the-temporary-funding-needed-to-support-the-orderlyresolution-of-a-global-systemically-important-bank-g-sib/. Nachträglich weiter konkretisiert: Financial Stability Board (2018), Funding Strategy Elements of an Implementable Resolution Plan, 21. Juni; abrufbar unter: https://www.fsb.org/2018/06/funding-strategy-elements-of-animplementable-resolution-plan-2/.
5 Financial Stability Board (2021), Evaluation of the Effects of Too-Big-To-Fail Reforms, Final Report, 1. April; abrufbar unter: https://www.fsb.org/2021/03/evaluation-of-the-effects-of-too-big-to-fail-reforms-final-report/.