Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/67: Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too-big-to-fail») · 29 Seiten

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Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too-big-to-fail»)

Vergleich und im Verhältnis zum BIP sehr grosse Finanzinstitute beheimatet, sind im Vergleich zum Ausland durchschnittlich leicht höhere Quoten aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive vertretbar. Dies umso mehr, wenn man bedenkt, dass zum Beispiel innerhalb des Euro-Raums in Irland im 2009 der Höchstwert von garantieähnlichen, staatlichen Liquiditätshilfen von 173% des BIP erreicht wurde37.

5.1.4 Kapitalkosten

Da die neuen Anforderungen die bei den SIBs vorhandene Liquidität insgesamt nicht in wesentlichem Umfang ändern werden, erwarten die Behörden aufgrund eines daraus folgenden weitgehend stabilen Gesamtengagements keine wesentlichen Auswirkungen durch die Regulierung auf die Kapitalkosten der SIBs.

5.1.5 Umsetzungs- und Administrationskosten

Da die für die Erfüllung der Regulierung notwendigen Prozesse bei allen SIBs grösstenteils bereits vorhanden sind und die Vorlage aufgrund des gewählten Regulierungskonzeptes und der Ablösung des Swiss Regimes einen komplexitätsminimierenden Charakter aufweist, wird von geringen Umsetzungskosten ausgegangen.

Die Administrationskosten könnten demgegenüber insbesondere bei den beiden G-SIBs leicht zunehmen, da davon auszugehen ist, dass sie von den institutsspezifischen Zusatzanforderungen stärker betroffen sein werden als die nicht international orientierten D-SIBs: Auch wenn die dafür notwendigen Prozesse bei den G-SIBs grösstenteils existieren, werden deren Formalisierungsarbeiten und die regelmässige Berichterstattung an die Behörden höhere Administrationskosten generieren.

Die Einführung der institutsspezifischen Zusatzanforderungen wird tendenziell zu einem erhöhten Ressourceneinsatz im Aufsichtsprozess der FINMA führen.

5.2 Auswirkungen auf die Bankkunden

Weil mit der revidierten regulatorischen Anforderung die heute gehaltene Liquidität insgesamt weder massgeblich erhöht noch reduziert wird und folglich keine materiellen Kostenabwälzungseffekte erkennbar sind, werden keine Auswirkungen auf die Bankkunden erwartet. Diese profitieren allerdings von einer erhöhten Krisenfestigkeit der betroffenen Banken.

5.3 Auswirkungen auf den Bund

Durch die angepasste Liquiditätsregulierung wird eine Krise für eine SIB und die Aufsichtsbehörde besser beherrsch- und überwindbar. Die Wahrscheinlichkeit eines Einsatzes von Steuergeldern im Falle einer Krise wird reduziert.

Auf Behördenseite ist insbesondere die FINMA direkt betroffen, welche ausgewählte Aufsichtsprozesse an die revidierte Regulierung anpassen muss.

Aus der Perspektive des EFD ist die Regulierung budget-neutral. Überdies profitiert der Bund durch die höhere Stabilität der SIBs auf längere Sicht von tendenziell geringeren Schwankungen der Steuereinnahmen aus dem Finanzsektor.

37 R. Amamou, A. Baumann, D. Chalamandaris, L. Parisi, P. Torstensson (2020), Liquidity in resolution: estimating possible liquidity gaps for specific banks in resolution and in a systemic crisis, Occasional Paper Series No. 250, European Central Bank, November, Seite 8; abrufbar unter: https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/scpops/ecb.op250~c7a2d3cc7e.en.pdf.