Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/67: Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too-big-to-fail») · 29 Seiten

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Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too-big-to-fail»)

der zu erfüllenden Liquiditätsanforderungen der FINMA sowie der freiwillig darüber hinaus gehaltenen Liquidität bereits über hohe Liquiditätspuffer.

Die Schätzungen des Liquiditätsbedarfs zeigen, dass die Vorlage nach erfolgten Optimierungen die von den SIBs gehaltene Liquidität insgesamt weder massgeblich erhöht noch reduziert.

Die Behörden haben die Auswirkungen dieser Regulierung auf die Liquiditätskosten der fünf SIBs bezogen auf den Stichtag 31. Januar 2020 geschätzt. Aggregiert über die Gruppengesellschaften aller SIBs resultiert für diesen Stichtag eine leichte Zunahme des Liquiditätsbedarfs. Somit erhöhen sich die Liquiditätskosten gegenüber dem aktuellen Zustand um jährlich rund CHF 230 Mio. Volumengewichtet über die konsolidierten Gruppen der SIBs, welche 2019 einen Gewinn erwirtschaftet haben, belaufen sich die durchschnittlichen jährlichen zusätzlichen Liquiditätskosten geschätzt auf 2% des Jahresgewinns 2019. Dabei sind die Behörden davon ausgegangen, dass die betroffenen Banken die jeweils effizienteste Form der Liquiditätssicherung betreiben und sich damit (wie schon bei Einführung der LCR erfolgt) mittels Finanzierungsoptimierungen an die Regulierung anpassen werden (z.B. über die Verlängerung der Fristigkeit von ausgewählten Positionen auf der Passivseite der Bilanz). Aus aktueller Sicht fallen die zusätzlichen Liquiditätskosten allerdings tiefer aus, wenn man berücksichtigt, dass die SIBs seit dem Stichtag 31. Januar 2020 im Aggregat die im Verhältnis zur Bilanzsumme gehaltene Liquidität weiter erhöht haben.

Die geschätzten Kosten für das Halten einer Überschussliquidität gemäss der neuen Liquiditätsregulierung sind somit bei weitem tiefer als die in Kapitel 5.1.1 dargelegten potentiellen Abwicklungskosten von bis zu CHF 234 Mrd. für G-SIBs und aus gesamtwirtschaftlicher Sicht vertretbar. Aus einer stark vereinfachten Betrachtung kann der Schluss gezogen werden, dass die Vorlage lediglich nach über 1'000 krisenlosen Jahren gesamtwirtschaftlich ineffizient wäre, weil erst dann die kumulierten Liquiditätskosten von jährlich CHF 230 Mio. die Höhe der aus der EZB-Analyse abgeleiteten potentiellen Abwicklungskosten übersteigen würden.

Da die revidierten Liquiditätsanforderungen die von den SIBs gehaltene Liquidität im Vergleich zur aktuell gehaltenen Liquidität insgesamt weder massgeblich erhöhen noch reduzieren, kann ein internationaler Vergleich basierend auf der aktuellen Liquiditätshaltung durchgeführt werden. Dabei werden die per 31. Dezember 2020 von den G-SIBs Credit Suisse und UBS gehaltenen Liquiditätspolster ins Verhältnis zum Gesamtengagement35 gesetzt und mit ausgewählten anderen international tätigen Banken verglichen:

Die Quoten von Credit Suisse und UBS sind mit denjenigen der ausgewählten anderen international tätigen Banken vergleichbar. Ein tieferes Verhältnis ist lediglich bei der in den USA angesiedelten Morgan Stanley zu beobachten36. Für die Schweiz, die im internationalen

35 Das Gesamtengagement entspricht dem Nenner der Leverage Ratio, der aus der Summe der Bilanz- und Ausserbilanzpositionen gemäss BCBS-Standard besteht.

36 Morgan Stanley weist im Formular 10-K per 31.12.2020 einen gesamthaften Liquiditätsbestand von CHF 289 Mia. aus.