Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/67: Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too-big-to-fail») · 29 Seiten
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Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too-big-to-fail»)
5.4 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Die höhere Stabilität der SIBs auf längere Sicht führt auch auf Kantons- und Gemeindeebene tendenziell zu geringeren Schwankungen der Steuereinnahmen aus dem Finanzsektor.
Weitere regionsspezifische Auswirkungen sind keine ersichtlich.
5.5 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die Stabilität einer SIB ist für die Volkswirtschaft eines Landes von zentraler Bedeutung, da eine in finanzielle Not geratene SIB aufgrund von deren Grösse, Marktbedeutung und Vernetzung zu erheblichen Schwierigkeiten sowie Verwerfungen im Finanzsystem und zu negativen gesamtwirtschaftlichen Folgen führen kann. Für die Schweiz, die im internationalen Vergleich und im Verhältnis zur Grösse des Landes sehr grosse Finanzinstitute beheimatet, ist diese Problematik von besonderer Bedeutung. So betrug 2020 das Gesamtengagement der beiden G-SIBs im Verhältnis zum BIP der Schweiz 129% für Credit Suisse (2019: 125%) und 131% für UBS (2019: 121%).
Durch die regulatorische Verankerung von höheren verbindlichen Liquiditätsanforderungen für SIBs bewirkt die angepasste Liquiditätsregulierung in ihrer Gesamtheit, dass deren Stabilität, aber auch jene des Finanzsystems, gestärkt wird. Dadurch können sehr hohe Folgekosten schwerer Finanzkrisen für die ganze Volkswirtschaft vermieden werden, indem zum Beispiel in Krisenzeiten das Risiko einer Kreditklemme reduziert wird. Der Nutzen der Liquiditätsregulierung liegt aus volkswirtschaftlicher Perspektive also auch in der Aufrechterhaltung der Liquiditätsversorgung der Wirtschaftssubjekte durch die SIBs, das heisst dem uneingeschränkten Zugriff auf Einlagen, was wiederum erlaubt, die Funktionstüchtigkeit des Zahlungsverkehrs sicherzustellen.
Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Massnahmen sind auch vom makroökonomischen und regulatorischen Umfeld im Ausland abhängig. Dieses ist schwer voraussehbar, weshalb Aussagen zur Wettbewerbsfähigkeit mit Unsicherheiten behaftet sind. Trotzdem werden die Wettbewerbsauswirkungen als gering eingeschätzt, weil die Vorlage die heute von den SIBs gehaltene Liquidität insgesamt weder massgeblich erhöhen noch reduzieren wird (vgl. hierzu Kapitel 5.1.3). Aus diesem Grund und weil sich die Vorlage nur auf die fünf SIBs bezieht, ist nicht mit relevanten volkswirtschaftlichen Kosten und Auswirkungen auf andere Institute zu rechnen. Materielle Kostenabwälzungseffekte auf andere Wirtschaftssubjekte oder weitere wettbewerbshemmende Auswirkungen sind somit keine ersichtlich.
Überdies ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass die verbesserte Widerstandsfähigkeit der SIBs in einer Krise die volkswirtschaftlichen Kosten durch den potentiell längerfristigen Steuerausfall und das erhebliche Risiko eines Arbeitsplatzabbaus verringert.
6 Rechtliche Aspekte
6.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit
Die Änderungen in der LiqV stützen sich auf die einschlägigen Bestimmungen im BankG, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 4 sowie Artikel 56.