Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/67: Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too-big-to-fail») · 29 Seiten
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Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too-big-to-fail»)
schaulicht.34 Die Analyse schätzt mögliche Bandbreiten von Liquiditätslücken für bedeutende Banken in Abwicklung unter der Annahme verschiedener Szenarien und Schweregrade, auch in einer systemischen Krise. Die dabei geschätzten Grössenordnungen stellen auch für schweizerische SIBs aussagekräftige Näherungswerte dar:
Die Analyse hat gezeigt, dass die durchschnittliche Lücke, die im schlimmsten «Slow-
Burn»-Krisenszenario auftritt, bis 4,2% der Gesamtaktiva einer Bank ausmachen kann. Auf die Gruppengesellschaften der Schweizer SIBs übertragen, entspricht dies per 31. Dezember 2020 durchschnittlich einem Betrag von CHF 38 Mrd. für die beiden international orientierten G-SIBs (CS und UBS) und von CHF 8 Mrd. für die drei national orientierten D-SIBs (Raiffeisen, Zürcher Kantonalbank und PostFinance).
Gemäss der Analyse der EZB können aber für Ausreisserbanken die Liquiditätslücken in
der Abwicklung in einigen Szenarien viel grösser sein, nämlich bis zu 26% der Gesamtaktiva einer Bank. Auf die Gruppengesellschaften der Schweizer SIBs übertragen, entspricht dies per 31. Dezember 2020 durchschnittlich einem Betrag von CHF 234 Mrd. für G-SIBs und von CHF 49 Mrd. für D-SIBs.
Die EZB-Analyse hat überdies gezeigt, dass im Euro-Raum der Liquiditätsbedarf im Falle
einer Abwicklung während eines systemischen Krisenszenarios bei Berücksichtigung von Ansteckungseffekten beim schlimmsten Krisenverlauf Werte von über EUR 313 Mrd. erreichen kann.
5.1.2 Nutzen für die systemrelevanten Banken
Die neue Liquiditätsregulierung steht im Einklang mit den internationalen Bestrebungen zur Verbesserung der Stabilität des Finanzsektors. Indem eine SIB sicherstellt, dass sie sich risikobewusst verhält, über ausreichend Liquidität verfügt und dies durch die Einhaltung von offiziellen Regeln auch bekannt ist, wird sich mittel- bis langfristig das Vertrauen der Investoren vergrössern, was einen Wettbewerbsvorteil für die betroffenen Institute darstellen kann.
Durch die am Markt kommunizierbare zusätzliche Stabilität aus eigener Stärke wird die Bank positive Effekte auf ihre Bonitätsbewertungen durch Investoren und Ratingagenturen auslösen. Durch eine langfristig insgesamt bessere Bonitätseinschätzung, höhere Ratings und die Nutzung von günstigen Marktkonditionen in guten Zeiten können die betroffenen Banken ihre Refinanzierungskosten senken. Eine verbesserte Stabilität und Liquiditätsvorsorge vermindert auch im Krisenfall die Kosten für eine Reaktion auf eine kritische Liquiditätslage am Markt.
Es ist überdies auch vorstellbar, dass langfristig den SIBs aufgrund besserer Stabilität und Sicherheit der Bankinstitute mehr Depositen und Anlagegelder zufliessen werden. Die Wahrscheinlichkeit eines sog. Bank Run zu Krisenzeiten würde sich dadurch verringern.
Die Vorlage entspricht einer Annäherung (wenn auch nicht Angleichung) an die internationale Praxis bedeutender ausländischer Jurisdiktionen (vgl. hierzu den internationalen Rechtsvergleich in Kapitel 2). Zum Vorteil der G-SIBs wird dies das Vertrauen der ausländischen Aufsichtsbehörden in ihre Liquiditätsausstattung stärken.
5.1.3 Liquiditätskosten
Obwohl mit den revidierten Liquiditätsanforderungen für SIBs im Vergleich zur heute noch gültigen TBTF-Regulierung gesetzlich höhere Liquiditätsanforderungen eingeführt werden, gehen die Behörden aufgrund der schon vorhandenen hohen Liquiditätsausstattung von geringen Auswirkungen dieser Regulierungsvorlage aus. Die SIBs verfügen aktuell aufgrund
34 R. Amamou, A. Baumann, D. Chalamandaris, L. Parisi, P. Torstensson (2020), Liquidity in resolution: estimating possible liquidity gaps for specific banks in resolution and in a systemic crisis, Occasional Paper Series No. 250, European Central Bank, November; abrufbar unter: https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/scpops/ecb.op250~c7a2d3cc7e.en.pdf.