Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/67: Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too-big-to-fail») · 29 Seiten
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Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too-big-to-fail»)
here Marktvolatilität, Ungewissheit über die Bewertung von Vermögenswerten und Informationsasymmetrien in Bezug auf die Überlebensfähigkeit der Bank.
Die Richtlinien sehen vor, dass die Liquiditätsversorgung vorab aus den vorhandenen Liquiditätsressourcen der Bank sowie durch Zugang zu Liquiditätsquellen, die vom Markt bereitgestellt werden, erfolgen muss. Erst wenn diese Mittel nicht mehr ausreichen, ist der Rückgriff auf einen zeitlich begrenzten «Public Sector Backstop Mechanism» (auch nur «Public Backstop» genannt), der die Liquiditätshilfe durch die Zentralbank einschliesst, überhaupt möglich.
Die Richtlinien sehen darüber hinaus vor, dass die zuständige Abwicklungsbehörde im Rahmen des Abwicklungsplans sogenannte Liquiditätspläne erarbeitet. Der Inhalt des Liquiditätsplans ist in spezifischen Richtlinien konkretisiert26 und soll eine ausreichende Versorgung mit Liquidität in der Abwicklungsphase sicherstellen. Dabei sind eine plausible Abschätzung des Finanzierungsbedarfs während einer Abwicklungsphase einerseits sowie der Aufbau der entsprechenden Liquidität andererseits zentral für die Glaubwürdigkeit des Plans. Insbesondere sind in den Liquiditätsstressszenarien angemessene Annahmen zu treffen und die Banken müssen über die erforderliche Fähigkeit verfügen, um Liquiditätsressourcen und -bedarf zeitgerecht überwachen und bereitstellen zu können. Die FINMA hat, unter Berücksichtigung der FSB-Richtlinien sowie in enger Kooperation mit der SNB, den Grossbanken entsprechend Vorgaben zur Erarbeitung eines möglichen Krisenszenarios gemacht. Gestützt darauf müssen die Banken den Liquiditätsbedarf abschätzen und den am Stichtag effektiv vorhandenen Liquiditätsreserven gegenüberstellen (sog. Capabilities).27
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Das FSB verlangt zum einen, dass Banken über die erforderlichen Daten und Systeme verfügen, um den Liquiditätsbedarf in einer Abwicklung flexibel zu modellieren. Zum anderen verlangt das FSB, dass Banken über ausreichend Liquidität verfügen, um eine Abwicklung primär ohne staatliche Unterstützung durchführen zu können.
2.2.2 Internationale Umsetzung
Das FSB überlässt es den einzelnen Jurisdiktionen, wie sie die entsprechenden Vorgaben regulatorisch umsetzen, um damit sicherzustellen, dass Banken tatsächlich über ausreichend grosse Liquiditätspuffer verfügen. Die in den USA, im UK, in der EU und in der Schweiz verfolgten Ansätze sind alle mit den Empfehlungen des FSB kompatibel.
Lediglich die USA (mit RLEN/RLAP28) haben regulatorische Liquiditätsanforderungen für den Abwicklungsfall eingeführt. UK und EU kennen hingegen keine fest definierten regulatorischen Liquiditätsanforderungen für die Abwicklung. Die Behörden ermitteln im Aufsichtsprozess allfällige zusätzliche Anforderungen.
Beim internationalen Vergleich der Umsetzung der FSB-Richtlinien muss der Gesamtkontext berücksichtigt werden. Dazu gehört insbesondere der bestehende aufsichtsrechtliche Rahmen und die vorgesehene Rolle für den Public Backstop. In UK und EU liegt der Fokus auf den Modellfähigkeiten zur Schätzung des Liquiditätsbedarfs und nicht darauf, ex ante einen Puffer aufzubauen. Für den Fall, dass der Bedarf in einer Abwicklung die vorhandene Liquidität der Banken übersteigt, steht im UK ein unlimitierter Public Backstop zur Verfügung. Auch in der EU besteht mit dem European Stability Mechanism (ESM) in Verbindung mit dem Single Resolution Fund ein Public Backstop für die Liquiditätshilfe in der Krise.
26 Financial Stability Board (2018).
27 FINMA (2018), Jahresbericht 2018, Seite 106; abrufbar unter: https://finma.ch/de/dokumentation/finmapublikationen/geschaeftsberichte/.
28 Mit dem RLAP (“Resolution Liquidity Adequacy and Positioning”) Modell müssen die Banken sicherstellen, dass in den wesentlichen Einheiten genügend HQLA gehalten werden, um die geschätzten Nettomittelabflüsse während einer Periode von mindestens 30 Tagen abzudecken (vgl. https://www.federalreserve.gov/publications/resolution-plans-faqs-fbo-liquidity.htm).