Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/94: Modernisierung der Aufsicht. Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV), der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) und weiterer Verordnungen · 29 Seiten
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In der 2. Säule:
Aufgaben der Expertin oder des Experten für berufliche Vorsorge (Art. 52e) und Übernahme von Rentnerbeständen (Art. 53ebisN-BVG): Die Verordnung regelt die Definition der Rentnerbestände sowie die Definition von ausreichender Finanzierung. Damit verfügt die Expertin oder der Experte für berufliche Vorsorge über die notwendigen Angaben, um die Übernahme von Rentnerbeständen zu prüfen. Zudem werden die Aufgaben der Expertinnen und Experten präzisiert.
Informationsaustausch zwischen den Vorsorgeeinrichtungen und der ZAS (Art. 58a N-BVG): erleichterter Datenaustausch zwischen der 1. und der 2. Säule. Der finanzielle Beitrag der Vorsorgeeinrichtungen, die vom erleichterten Datenaustausch Gebrauch machen wollen, wird geregelt.
Zudem werden die Verordnungsanpassungen vorgenommen, die für die Umsetzung des Bundesgesetzes vom 18. März 2022 über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses3 notwendig sind.
3 BBl 2022 702