Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/94: Modernisierung der Aufsicht. Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV), der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) und weiterer Verordnungen · 29 Seiten

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Mit der DTI-Strategie werden die strategischen Ziele und Stossrichtungen der Informatik der 1. Säule festgelegt und auf die übergeordneten Digitalisierungsstrategien des Bundes und der Kantone abgestimmt. Die strategische Masterplanung wird jährlich, im Sinne einer rollenden Planung, entsprechend dem effektiven Stand und Fortschritt der Umsetzungsarbeiten aktualisiert. Das Controlling der inhaltlichen und finanziellen Aspekte der Projekte wird auf der Basis der Vorgaben zum IKT-Controlling Bund vorgenommen. Diese Aufwendungen werden in die Prozesse zur Verabschiedung des Voranschlags und zur Genehmigung der Jahresrechnung des Bundes (BSV) integriert (Art. 4 und 29 Abs. 1 des Finanzhaushaltgesetzes (FHG)13 vom 7. Oktober 2005). Das Parlament genehmigt das Globalbudget des BSV. Die durch die Fonds finanzierten Anteile des Eigenaufwands dieser Verwaltungseinheiten sind dem Parlament daher im Rahmen des Voranschlags und der Jahresrechnung eingehend zu begründen.

4.2 Änderungen der Revisionsaufsichtsverordnung (RAV)14

Artikel 10a–10c und 11

Die Einführung der Sonderzulassung für die Prüfung von AHV-Ausgleichskassen ergänzt einerseits die allgemeinen Bestimmungen zur Zulassung und andererseits die bereits existierenden Bestimmungen zur Prüfung nach den Finanzmarktgesetzen. Da die RAV bisher nur in Abschnitte gegliedert war, wird die Strukturierung angepasst und einige Artikel werden entsprechend neu nummeriert.

Gliederungstitel vor Artikel 11a

2. Abschnitt: Zulassung zur Prüfung nach den Finanzmarktgesetzen

Artikel 11h Absatz 1 Buchstabe d

Buchstabe d: Aus- und Weiterbildung finden heute nicht mehr nur im Rahmen von Präsenzveranstaltungen, sondern immer mehr auch in Form von virtuellen Veranstaltungen statt. Wird dabei eine Schulung live bzw. direkt via Zuschaltung durchgeführt, spricht man von einer synchronen virtuell durchgeführten Veranstaltung. Wird die Veranstaltung hingegen aufgezeichnet und den Interessenten als Video für eine zeitversetzte Ansicht zur Verfügung gestellt, handelt es sich um eine asynchrone virtuelle Veranstaltung. Bei dieser Art von Weiterbildung kann die tatsächliche Teilnahme nur mit einer Lernkontrolle sichergestellt werden. Diese wird deshalb neu sowohl für die Zulassung zur Prüfung nach den Finanzmarktgesetzen, als auch für jene nach AHVG vorausgesetzt.

Gliederungstitel vor Artikel 11m

3. Abschnitt: Zulassung zur Prüfung nach dem Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Artikel 11m Zulassung

Die Zulassung zur Prüfung nach Artikel 68 und 68a AHVG wird neu in der RAV geregelt. Es wird festgehalten, dass sowohl für das Revisionsunternehmen als auch für die leitenden Prüferinnen und Prüfer spezialgesetzliche Zulassungen erteilt und ins Revisorenregister der RAB eingetragen werden. Das AHVG verwendet den Begriff «leitender Revisor». In der RAV wird der Begriff «leitender Prüfer» verwendet, weil in der RAV der Begriff «leitender Revisor» für die Rechnungsprüfung verwendet wird, während für die Aufsichtsprüfung zur Abgrenzung grundsätzlich der Begriff «leitender Prüfer» zur Anwendung kommt. In beiden Fällen ist die natürliche Person gemeint, welche die Verantwortung für die Revisions- und Prüfdienstleistung trägt.

13SR 611.0

14 SR 221.302.3