Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/1: Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und Zulassungserleichterungen für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 25 Seiten

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Übersicht

Der Bundesrat will die Erwerbstätigkeit von Schutzbedürftigen fördern und die

Zulassung zum Arbeitsmarkt für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehö-

rige erleichtern. Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Ausländer- und

Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie der Verordnung über die Integration von Aus-

länderinnen und Ausländern sollen Bestimmungen über die Erwerbstätigkeit von

Drittstaatsangehörigen geändert werden. Dazu soll eine Meldepflicht bei der öf-

fentlichen Arbeitsvermittlung eingeführt, ein Anspruch auf Kantonswechsel für

erwerbstätige Schutzbedürftige geschaffen, die Bewilligungspflicht für eine Er-

werbstätigkeit für Personen mit Schutzstatus S in eine Meldepflicht umgewandelt und die Teilnahmepflicht an Massnahmen mit dem Ziel der beruflichen Ein- oder Wiedereingliederung auch auf schutzbedürftige Personen ausgeweitet werden.

Zudem soll der Rückweisungsbeschluss zu dem Geschäft 22.067 des Bundesrates umgesetzt werden, welches darauf abzielt, in der Schweiz ausgebildeten Aus-

länderinnen und Ausländern den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Im Übrigen soll neu die Verlängerbarkeit der kantonalen Integrationsprogramme vorgesehen werden.

Ausgangslage

Diese Vorlage schlägt verschiedene rechtliche Anpassungen, die Drittstaatsangehörigen den Zugang zum Arbeitsmarkt in der Schweiz erleichtern sollen, vor. Gemäss Beschluss des Bundesrates vom 20. September 2024 soll eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet werden, die verschiedene Massnahmen zur Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S beinhaltet. Diese Massnahmen umfassen auf Gesetzesstufe die Einführung einer Meldepflicht bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung sowie die Schaffung eines Anspruchs auf Kantonswechsel für erwerbstätige Schutzbedürftige. Auf Verordnungsstufe soll die Bewilligungspflicht von Arbeitsverhältnissen für Personen mit Schutzstatus S in eine Meldepflicht umgewandelt und die Teilnahmepflicht an Massnahmen zur beruflichen Ein- oder Wiedereingliederung auf Schutzbedürftige ausgeweitet werden. Zudem soll neu vorgehsehen werden, dass die kantonalen Integrationsprogramme per Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen zeitlich verlängerbar sind.

Am 19. Dezember 2023 hatte das Parlament den Entwurf zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes «Erleichterte Zulassung von Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss» an den Bundesrat zurückgewiesen (Geschäft 22.067; Umsetzung der Motion Dobler 17.3067 «Wenn die Schweiz teure Spezialisten ausbildet, sollen sie auch hier arbeiten können»). Zur Umsetzung des Rückweisungsbeschlusses schlägt der Bundesrat zwei Zulassungserleichterungen für Drittstaatsangehörige vor, die ihre höhere Berufsbildung oder ihr Postdoktorat in der Schweiz erlangt haben und deren Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist.