Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/1: Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und Zulassungserleichterungen für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 25 Seiten
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Studiums in der Schweiz bleiben. Daneben müssen sie noch die anderen Zulassungsvoraussetzungen des AIG erfüllen, insbesondere eine Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ausüben. Zudem fallen sie auch weiterhin unter die jeweiligen Kontingente. Im Zeitraum von 2021 bis 2023 wurden zwischen 1275 und 1462 Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligungen an Personen mit Doktorat oder Postdoktorat erteilt. Das SEM verfügt über keine Statistiken zur Anzahl ausländischer Absolventen einer höheren Schweizer Fachschule (Tertiärstufe B).
4.2.4. Umwandlung der Bewilligungspflicht für erwerbstätige Schutzbedürftige in eine Meldepflicht
Der Ersatz der Bewilligungspflicht von Arbeitsverhältnissen für Personen mit Schutzstatus S durch eine Meldepflicht führt bei den kantonalen Behörden zu reduzierten personellen Aufwänden, da der Prozess der Bewilligungserteilung entfallen wird. Demgegenüber sind die zusätzlichen entstehenden personellen Aufwände für die Verarbeitung der Meldung als erheblich geringer einzustufen. Auf die Gemeinden hat die Anpassung keine personellen oder finanziellen Auswirkungen.
4.2.5. Ausweitung der Teilnahmepflicht an Massnahmen zur beruflichen Ein-
oder Wiedereingliederung auf Personen mit Schutzstatus S; Einführung der zeitlichen Verlängerbarkeit kantonaler Integrationsprogramme
Die Möglichkeit der Verpflichtung zur Teilnahme an Massnahmen mit dem Ziel der beruflichen Ein- oder Wiedereingliederung und die Möglichkeit der Verlängerung laufender Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen führen nicht zu zusätzlichen personellen und finanziellen Aufwendungen bei Kantonen und Gemeinden.
4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Durch die Förderung der Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S soll ihre Erwerbstätigenquote gesteigert werden, was sich positiv auf die Volkswirtschaft auswirkt. Erleichterungen bei der Erteilung von Arbeitsbewilligungen für ausländische Absolventinnen und Absolventen der Tertiärstufe B sowie für Post-Doktorierende können die Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Fachkräften punktuell lindern und somit ebenfalls einen positiven volkswirtschaftlichen Beitrag leisten.
4.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Durch die Förderung der Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S wird auch deren Integration in die Schweizer Gesellschaft gefördert, was sich positiv auf ihre Akzeptanz durch die Gesellschaft auswirkt.
5 Rechtliche Aspekte
5.1 Verfassungsmässigkeit
Die Vorlage stützt sich auf Artikel 121 Absatz 1 BV, der dem Bund die Kompetenz zur Gesetzgebung über die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern sowie über die Gewährung von Asyl gibt.