Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/1: Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und Zulassungserleichterungen für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 25 Seiten
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Zulassungserleichterung für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige (Umsetzung Geschäft 22.067)
Die Vorlage ändert eine Zulassungsvoraussetzung zum Schweizer Arbeitsmarkt zugunsten von Drittstaatsangehörigen mit einem Abschluss auf Tertiärstufe B bzw. Postdoktorat. Sie stützt sich auf Artikel 121 Absatz 1 BV, wonach die Gesetzgebung über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern sowie die Gewährung von Asyl Sache des Bundes ist.
Die Vorlage ist mit Artikel 121a BV vereinbar, denn die Erteilung der erstmaligen Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit unterliegt namentlich der geltenden Regelung der Begrenzungsmassnahmen (Art. 20 AIG).
5.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
In den betroffenen Bereichen bestehen keine relevanten internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Im Übrigen stehen die vorgeschlagenen Gesetzes- und Verordnungsanpassungen im Einklang mit dem Europäischen Recht.
5.3 Erlassform
Gemäss Artikel 164 Absatz 1 BV sind alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen.
5.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Mit der Vorlage werden weder neue Subventionsbestimmungen (die Ausgaben über einem der Schwellenwerte nach sich ziehen) geschaffen, noch neue Verpflichtungskredite / Zahlungsrahmen (mit Ausgaben über einem der Schwellenwerte) beschlossen.