Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/1: Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und Zulassungserleichterungen für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 25 Seiten

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Erläuternder Bericht

1 Ausgangslage

1.1 Handlungsbedarf und Ziele

Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S

Der Bundesrat aktivierte am 11. März 2022 erstmals den Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine1. Dieser ist zeitlich unbefristet und gilt bis zu seiner Aufhebung durch den Bundesrat (Art. 76 Asylgesetz; AsylG; SR 142.31). Der Bundesrat beschloss sowohl am 9. November 2022 wie auch am 1. November 2023 und am 4. September 2024, den Schutzstatus S nicht aufzuheben. Eine Aufhebung soll zumindest bis am 4. März 2026 nicht erfolgen, es sei denn die Lage in der Ukraine ändere sich in der Zwischenzeit grundlegend.

Parallel dazu unterstützt das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Kantone im Rahmen des Programms S mit einem finanziellen Beitrag von monatlich 250 Franken pro Person mit Schutzstatus S (jährlich 3000 Franken pro Person). Auch das Programm S wurde fortlaufend verlängert. Im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Schutzbedürftigen sieht der Bundesrat weiteren Handlungsbedarf. Bis Ende 2024 strebt er die Erhöhung der Erwerbsquote von Personen mit Schutzstatus S auf 40 Prozent an sowie eine weitere Erhöhung auf 45 Prozent per Ende 2025. Am 30. Oktober 2024 verfügten 66'998 Personen über den Schutzstatus S. Davon waren 41'041 Personen im erwerbsfähigen Alter. Die Erwerbsquote betrug zu diesem Zeitpunkt 28.8%.

Im Juni 2022 wurde eine Evaluationsgruppe zum Status S einberufen. In ihren Berichten von November 20222 und Juni 20233 kam die Evaluationsgruppe Status S unter anderem zum Schluss, dass sich die bestehenden Rechtsgrundlagen bewährt haben, die Aktivierung des Schutzstatus S zur Entlastung des Asylsystems unentbehrlich war und eine Notwendigkeit zur engen Abstimmung innerhalb des Schengen-Raums besteht. Im Rahmen eines Folgemandats arbeitete die Evaluationsgruppe den Schlussbericht von Juni 20244 aus. Demgemäss hat sich der Schutzstatus S bewährt. Jedoch seien verstärkte Anstrengungen im Bereich der Arbeitsmarktintegration angezeigt. Der Bundesrat erteilte dem EJPD deshalb am 20. September verschiedene Aufträge. Neben einer vertieften Überprüfung der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen zum Schutzstatus S und der vorläufigen Aufnahme, wurde das EJPD mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage mit gesetzlichen Massnahmen zur Förderung der Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S beauftragt. Diese Vernehmlassungsvorlage soll Erleichterungen bezüglich der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit von

1 BBI 2022 586

2 Abrufbar unter www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > 01.12.22: Ukraine: Evaluationsgruppe zum Schutzstatus S nimmt eine erste Beurteilung vor

3 Abrufbar unter www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > 29.06.23: Ukraine: Status S hat sich gemäss Evaluationsgruppe bewährt

4 Abrufbar unter: www.admin.ch >Dokumentation > Medienmitteilungen > 20.09.24: Schutzstatus S bewährt sich gemäss Evaluationsgruppe.