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Vernehmlassung 2025/37: Änderung des Finanzinstitutsgesetzes · 27 Seiten

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Gesetz

grenzt und überwacht wird. Dabei sind die technischen Möglichkeiten angemessen zu berücksichtigen.

3Die Anforderungen nach Absatz 2 können sie insbesondere auf eine der folgenden Arten erfüllen:

a. Sie führen eine Liste von Wallets, von und zu denen Transaktionen mit dem wertstabilen kryptobasierten Zahlungsmittel ausgeschlossen sind; sie entwickeln Kriterien für die Aufnahme in und Entfernung aus der Liste; wenn dies aufgrund einer Risikoeinschätzung angezeigt erscheint, ergreifen sie zusätzlich weitergehende Massnahmen.

b. Sie stellen sicher, dass sämtliche Inhaber und Inhaberinnen von wertstabilen kryptobasierten Zahlungsmitteln auf dem Sekundärmarkt identifiziert werden; die Identifizierung hat durch andere Finanzintermediäre zu erfolgen, die gleichwertig beaufsichtigt und reguliert sind wie jene in der Schweiz.

4Sie müssen in jedem Fall in der Lage sein:

a. eine Transaktion mit einem einzelnen solchen wertstabilen kryptobasierten Zahlungsmittel auf dem Sekundärmarkt zu blockieren;

b. ein einzelnes solches wertstabiles kryptobasiertes Zahlungsmittel auf dem Sekundärmarkt einzufrieren;

c ein einzelnes solches wertstabiles kryptobasiertes Zahlungsmittel auf dem Sekundärmarkt zurückzunehmen.

5Sie beschreiben die ergriffenen Massnahmen im Whitepaper nach den Artikeln 71d– 71i FIDLEG

Art. 8b

Bisheriger Artikel 8a

Einfügen nach Artikel 32

4a. Kapitel: Pilotprojekte zum Informationsaustausch

Art. 32a Bewilligung und Voraussetzungen

1Der Bundesrat kann Pilotprojekte bewilligen, die den Austausch und die Bearbeitung von Informationen zwischen Finanzintermediären, Beraterinnen und Beratern, Aufsichtsbehörden, der Meldestelle sowie Strafverfolgungsbehörden im Rahmen vonVernehmlassung Partnerschaften zum Informationsaustausch (PIA) ermöglichen.

2Die Pilotprojekte müssen der Entwicklung neuer Modelle des Informationsaustauschs zum Zweck einer verbesserten Prävention und Bekämpfung von Geldwäscherei und deren Vortaten, der organisierten Kriminalität und der Terrorismusfinanzierung dienen.