Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/41: Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWSTG) · 29 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 29Fedlex · Erläuternder Bericht
gesetzliche Grundlage liegt mit Artikel 79a Absatz 8 MWSTG somit weiterhin vor. Da Artikel 74 Ab- satz 2 Buchstabe e MWSTG das Steuergeheimnis aufhebt, steht einer Veröffentlichung der Namen nichts im Weg (vgl. Art. 36 Abs. 1 DSG).